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Wiederholungstäterin: Endstation für Schwarzfahrerin

Eine 41-Jährige reiste zum wiederholten Mal ziellos durch die Republik. Nun bekam sie eine Haftstrafe.

Sie steigt nicht ein, wenn der Zug voll ist. Irene D. nimmt dann den nächsten. Egal, wohin die Reise geht, egal, wie teuer die Fahrkarte wäre. „Ich habe kein bestimmtes Ziel, ich muss übernachten“, sagte sie nun vor einer Amtsrichterin. 16 Mal wurde sie im Juni 2013 ohne Ticket erwischt. Kaum war sie ertappt, saß sie als Schwarzfahrerin im nächsten Zug. Es wäre ein Prozess mit einem wohl glimpflichen Ausgang geworden. Doch die 41-Jährige ist rückfällig geworden.

Seit fünf Jahren landet sie immer wieder wegen Erschleichens von Leistungen vor Gericht. Sie wurde in Stuttgart, Ulm, Berlin und Magdeburg verurteilt. Einmal ging es um den Spitzenwert von 940 Fahrten. Fälle, die die Deutsche Bahn über zwei Jahre gesammelt und dann in einem Wäschekorb zur Amtsanwaltschaft getragen hatte. Irene D. kam im September 2010 in Untersuchungshaft. Vier Monate später erhielt sie eine Strafe von acht Monaten Haft auf Bewährung.

Die Frau ohne Obdach fand danach ein Wohnheim. Doch vor einem Jahr gab es Krach. Irene D. nahm ihre Tüten und ging. Zwölf Tage saß sie wieder pausenlos in Zügen der Deutschen Bahn, bezahlte aber nicht. Wurde sei erwischt, stieg sie friedlich aus. Die Bahn schickte ihr auch zivilrechtliche Forderungen. Sie zuckte nur mit der Schulter: „Ich habe ja nichts.“

Irene D. kommt, so hieß es, aus guten bürgerlichen Verhältnissen, habe ein Gymnasium besucht, doch eine Berufsausbildung nicht geschafft. Ihre Ehe hielt nicht lange. Sie hat psychische Probleme, hieß es in einem früheren Verfahren. Sie sei unfähig, soziale Anforderungen zu erfüllen. Über ihre Schulden habe sie schon lange keinen Überblick mehr.

Vor Gericht gestand sie. „Ich klapperte im Juni 2013 die Notunterkünfte ab, aber es war nichts frei.“ Wie oft und welche Strecken sie nahm, könne sie nicht mehr sagen. „Zehn oder zwanzig Züge täglich waren es.“ Warum sie nie bezahlte? „Wenn man den ganzen Tag fährt, kommen locker 1000 Euro zusammen.“

Aber sie weiß, was Haft bedeutet. Und sie stand unter Bewährung. „Das hat sie nicht abgeschreckt“, so die Richterin. Das Urteil: Sechs Monate Gefängnis. Rechtskräftig ist es nicht. (Tsp)

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