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Berlin: Polizei-Kunden zahlen bald mehr

Wer sein Auto falsch parkt und abgeschleppt wird, muss demnächst tiefer in die Tasche greifen. Der Senat wird voraussichtlich am Dienstag eine neue Polizeibenutzungs-Gebührenordnung beschließen, die der Landeskasse Mehreinnahmen von 485 000 Euro jährlich bringen soll.

Wer sein Auto falsch parkt und abgeschleppt wird, muss demnächst tiefer in die Tasche greifen. Der Senat wird voraussichtlich am Dienstag eine neue Polizeibenutzungs-Gebührenordnung beschließen, die der Landeskasse Mehreinnahmen von 485 000 Euro jährlich bringen soll. Bisher kostete das Abschleppen von Fahrzeugen zwischen 7 und 18 Uhr 255 Mark. Bald sind es 137 Euro (267,95 Mark). Zwischen 18 und 7 Uhr steigen die Umsetzungskosten von 298 Mark auf 158 Euro (309,02 Mark). Leerfahrten kosten demnächst statt bisher 175 Mark bzw. 198 Mark in den beiden Zeitzonen künftig 94 Euro (183,85 Mark) bzw. 109 Euro (213,19 Mark).

Andere polizeiliche Leistungen werden noch teurer. In Zukunft sollte man es vermeiden, betrunken oder unter Drogen stehend von Sicherheitskräften aufgegriffen und in Gewahrsam genommen zu werden. Ein Tag in der Zwangsunterkunft, von 7 bis 19 Uhr, kostete bislang 263 Mark. Demnächst sind es 150 Euro (293,37 Mark). In der Zeit von 19 bis 7 Uhr klettern die Gewahrsamskosten von jetzt 236 Mark auf 136 Euro (266 Mark). Eine ärztliche Untersuchung, die momentan noch mit 187 Mark zu Buche schlägt, kostet bald 111 Euro (217,10 Mark). Nur der Transport zum Polizeigewahrsam hält sich im alten Kostenrahmen. Je halbe Einsatzstunde steigen die Gebühren moderat von bisher 95 Mark auf 49 Euro (95,84 Mark).

Wer die Polizei ungerechtfertigt alarmiert, wird ebenfalls ordentlich zur Kasse gebeten. Bisher kostete die halbe Einsatzstunde 91 Mark. In Zukunft sind es 56 Euro (109,53 Mark). Für Fahrräder, die bei der Polizei aufbewahrt werden, müssen künftig 60 Cents (1,17 Mark) statt bisher 1,10 Mark gezahlt werden. Begründet werden die höheren Polizeigebühren, die Innensenator Ehrhardt Körting dem Senat am Dienstag zur Beschlussfassung vorlegen will, mit gestiegenen Personalkosten und der Notwendigkeit, kostendeckend zu arbeiten.

za

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