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Berlin: Polizei rät: "Keine Angst vor dem Notruf 110"

Einen Monat ertrugen die Mieter des Hauses Wetzlarer Straße 21 den Gestank, der aus der Parterrewohnung drang. Erst am Sonnabend rief ein Nachbar die Feuerwehr - da war es zu spät.

Einen Monat ertrugen die Mieter des Hauses Wetzlarer Straße 21 den Gestank, der aus der Parterrewohnung drang. Erst am Sonnabend rief ein Nachbar die Feuerwehr - da war es zu spät. Inmitten von Müllbergen fanden die Beamten die Leiche des Kindes. Ein Kriminalbeamter kritisierte dieses Desinteresse der Mieter am Dienstag scharf.

Doch wann soll man nun die Polizei rufen? "Lieber einmal vergeblich, als einmal zu spät", sagt Kriminaldirektor Winfried Roll. Der Notruf 110 sollte immer dann gewählt werden, wenn es "objektive Anzeichen" gibt: zum Beispiel Verwesungs- oder Fäulnisgeruch. "Handelt es sich dann um keine Leiche, sondern um ein geplatztes Abwasserrohr, war es dennoch richtig, die 110 zu wählen", betont der Leiter der Polizeilichen Beratungsstelle. Denn auch ein Rohrbruch sei eine Gefahr - "und die Polizei muss prüfen, ob eine Gefahr vorliegt".

"Wir bitten niemand für einen Einsatz zur Kasse, der sich im Rückblick als unnötig erweist", sagt Roll. Auch müsse man sich nicht sorgen, wegen falscher Verdächtigungen belangt zu werden: Eine Anzeige drohe nur, wenn jemand seinen Nachbarn "böswillig und vorsätzlich" falsch verdächtigt.

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