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Berlin: Polizei setzt weiter Brechmittel bei Dealern ein

Auch die Berliner Polizei setzt bei der Drogenfahndung das Brechmittel "Ipecacuanha" ein - und zwar schon seit März 2000. Erst vor zwei Tagen war in Hamburg ein 19-jähriger Drogendealer aus Kamerun vermutlich an diesem Mittel verstorben.

Auch die Berliner Polizei setzt bei der Drogenfahndung das Brechmittel "Ipecacuanha" ein - und zwar schon seit März 2000. Erst vor zwei Tagen war in Hamburg ein 19-jähriger Drogendealer aus Kamerun vermutlich an diesem Mittel verstorben. Es war ihm trotz seines heftigen Widerstandes durch eine Sonde gewaltsam eingeflößt worden, weil er die freiwillige Einnahme verweigert hatte. Dabei erlitt der Mann einen Herzstillstand.

Benutzt wird das Mittel bei der Polizei nach Auskunft des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) bereits seit etwa zehn Jahren. In dieser Zeit sei dies der erste bekannte Todesfall in Zusammenhang mit dem Mittel Ipecacuanha. Der "mexikanische Sirup" - so wird das Präparat landläufig genannt - soll Drogendealer dazu bringen, vor der Festnahme verschluckte Rauschgiftpäckchen zu erbrechen. Ein Urteil des Oberlandesgerichtes in Hessen von 1996, das den Einsatz von Brechmittel zum Überführen von Drogenhändlern untersagt hatte, hob das Bundesverfassungsgericht Ende 1999 wieder auf. Da somit "keine Bedenken gegen eine zwangsweise Verabreichung" mehr bestanden, ließ die Berliner Senatsverwaltung für Justiz den Einsatz des Mittels am 25. Januar 2000 wieder zu. Nach Auskunft der Innenverwaltung wurde es anschließend von März 2000 bis zum August 2001 insgesamt 121 Personen zwangsweise verabreicht. In jedem zweiten Fall, so der BDK, seien dabei auch Drogen zu Tage gefördert worden. Der Polizeiärztliche Dienst führt die Prozedur bei den Verdächtigen durch. Einen "ernsthaften medizinischen Zwischenfall" habe es in Berlin bisher nicht gegeben, sagt der Pressesprecher der Innenverwaltung, Dr. Peter Fleischmann. Daher gebe es auch "keine Veranlassung, von der bewährten Methode abzugehen".

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter hält den Einsatz von "Ipecacuanha" derzeit für unverzichtbar. Es gebe in solchen Fällen "keine Alternative zur Verabreichung von Brechmitteln auf Grundlage des Paragrafen 81a Strafprozessordnung, es sei denn, man wolle auf die zielgerichtete Strafverfolgung von Rauschgifthändlern und Kurieren weitgehend verzichten", erklärt der stellvertretende BDK-Bundesvorsitzende Holger Bernsee.

Dort heißt es unter anderem, dass körperliche Eingriffe bei einem Verdächtigen nur dann zulässig sind, "wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist". Doch genau dies ist bei einer gewaltsamen Verabreichung eines Brechmittels allem Anschein nach nicht unbedingt zu gewährleisten.

Otto Diederichs

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