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Berlin: Polizei will NPD-Aufmarsch am Mahnmal verhindern

Rechtsexperten sehen zurzeit keine juristische Möglichkeit, den für den 8. Mai geplanten NPD-Aufmarsch Unter den Linden zu verbieten.

Rechtsexperten sehen zurzeit keine juristische Möglichkeit, den für den 8. Mai geplanten NPD-Aufmarsch Unter den Linden zu verbieten. In der Polizeiführung wird allerdings über eine juristisch nicht anfechtbare Begründung nachgedacht, wie man eine Änderung der Demonstrationsroute erreichen könnte. Die NPD-Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ hatte bereits im November, wie berichtet, für den 60. Jahrestag des Kriegsendes eine Demonstration unter dem Motto „60 Jahre Befreiungslüge – Schluss mit dem Schuldkult“ angemeldet. Die Route soll vom Alexanderplatz über die Karl-Liebknecht-Straße, die Behrenstraße – und damit vorbei am Holocaust-Mahnmal – über die Ebertstraße zum Brandenburger Tor führen.

„In Anbetracht der Äußerungen der NPD im Sächsischen Landtag zum ,Bomben-Holocaust‘, dem Datum und dem Symbol Brandenburger Tor, könnte man gute Gründe finden, diese Veranstaltung an einen anderen Ort zu verlegen“, sagte ein leitender Polizeibeamter. Er bezweifle aber, dass ein vollständiges Verbot der Demonstration vor Gericht durchsetzbar wäre.

Erste Gespräche zwischen Polizei und NPD über den Ablauf der Demonstration und mögliche Auflagen an die Veranstalter sind für Anfang März geplant. Im September hatte Innensenator Körting (SPD) einen anti-islamischen Aufzug der NPD in Wedding wegen Volksverhetzung verboten. Das Gericht hatte das Verbot bestätigt. Die Partei hatte damals das Motto ihrer Demonstration geändert und hinzugefügt „Berlin bleibt deutsch“. So heißt auch eine verbotene Musik-CD der Nazi-Band „Landser“. Eine Zeile im Titellied lautet „Kanake verrecke“ – für die Polizei war dies das entscheidende Argument für das Verbot. Volksverhetzung ist ein Delikt, bei dem von Fall zu Fall entschieden werden müsse, sagte Justizsprecher Michael Grunwald. Volksverhetzend sei, was zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachele oder die Menschenwürde verächtlich mache.

Die NPD selbst will dieses Mal allerdings nicht mit sich handeln lassen und „konsequent an ihrer Route festhalten“, sagte der Sprecher der Partei, Klaus Beier. „Bisher waren wir immer entgegenkommend. Der Dank war, dass wir massiv behindert wurden, selbst die Ersatzstrecke wahrzunehmen.“ Das Brandenburger Tor ist für die NPD ein begehrtes Ziel, schließlich sei es „das Symbol in Deutschland schlechthin“, sagte Beier. Man werde auf der zwischen 10 und 18 Uhr geplanten Demonstration zwar Transparente und Flaggen, unter anderem die schwarz-rot-goldene Deutschlandfahne und die schwarz-weiß-rote Flagge des Deutschen Kaiserreiches, dabei haben, aber weder Trommeln noch Fackeln seien vorgesehen. Beier rechnet mit rund 1000 Teilnehmern.

Auch für den früheren Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Berliner CDU-Innensenator, Eckart Werthebach, besteht derzeit „aus rechtlicher Sicht“ keine Möglichkeit, den Aufmarsch zu verbieten. Allenfalls könne die Polizei Auflagen erteilen. NPD-Aufmärsche können Werthebachs Einschätzung zufolge nur mit einem schärferen Versammlungsrecht untersagt werden. Dafür prüft derzeit das Bundesinnenministerium die rechtlichen Möglichkeiten, bestätigte Rainer Lingenthal, der Sprecher von Innenminister Otto Schily.

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