zum Hauptinhalt

Berlin: Polizeibekannte Steinewerfer erhalten Besuch vom Staatsschutz

Von Werner Schmidt Seit gut einer Woche sind Kriminalbeamte in Berlin unterwegs und machen Hausbesuche. Ziel sind „Steinewerfer, Landfriedensbrecher und Gewalttäter“, die vorwiegend aus den Mai-Krawallen der Vorjahre polizeibekannt sind.

Von Werner Schmidt

Seit gut einer Woche sind Kriminalbeamte in Berlin unterwegs und machen Hausbesuche. Ziel sind „Steinewerfer, Landfriedensbrecher und Gewalttäter“, die vorwiegend aus den Mai-Krawallen der Vorjahre polizeibekannt sind. „Gefährdungsansprache“ nennt sich diese Taktik, mit der die Sicherheitsbehörden versuchen, Präventionsarbeit zu leisten. Mit dem erhobenen Zeigefinger soll den potenziellen Chaoten schon jetzt gesagt werden: „Wir kennen dich!“

Es soll aber auch eine deutliche Warnung der Polizei sein, am kommenden Mittwoch sich unter Steinewerfer zu mischen. Erprobt wurde diese Taktik in der jüngeren Vergangenheit mit einigem Erfolg bereits bei gewaltbereiten Fußballfans.

110 Adressen stehen auf der Liste derjenigen, die angesprochen werden. 53 habe man bereits aufgesucht, aber nur 51 Personen angetroffen, sagte Polizeisprecher Karsten Gräfe. Die beiden anderen sitzen derzeit im Gefängnis. Ein unerwartetes, aber für die Polizei erfreuliches Nebenergebnis: Sie konnte gleich einen Haftbefehl wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe vollstrecken. Die verbleibenden 57 Männer und Frauen will der Staatsschutz in den nächsten Tagen aufsuchen.

Die Frage, ob polizeibekannte „Straßenkämpfer“ in Vorbeugehaft genommen werden, beantwortete Innensenator Ehrhart Körting im Tagesspiegel-Interview am Freitag: „Ein Unterbindungsgewahrsam jedoch kommt, wenn überhaupt, nur im absoluten Ausnahmefall in Betracht.“ Polizeiführer sehen dafür in Berlin gar keine Handhabe: „Das funktioniert nur, wenn wir Tatsachen vorlegen können, also jemand erwischen, wie er gerade eine Brandflasche bastelt. Derzeit aber haben wir nur Prognosen.“

Der Unterbindungsgewahrsam ist nach Paragraph 30 des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) dann möglich, wenn „… das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern.“ Ein Richter muss diese Maßnahme der Polizei bestätigen.

Man habe noch eine Vielzahl „kreativer und erfolgversprechender Maßnahmen“ im Hut, sagte Polizeisprecher Karsten Gräfe, wollte aber keine weiteren Einzelheiten nennen. Aber zu den möglichen Maßnahmen zählen natürlich die Vorfeldaufklärung: verdeckte Aufklärer, Einsatz von Informanten, Abfragen von Geheimdienstinformationen, aber auch Nachrichten über auffällige Reisebewegungen bekannter Randalierer aus anderen Bundesländern.

Wenn am 1. Mai also in Göttingen eine Gruppe Autonomer in einen Reisebus Richtung Berlin steige, erwarte die Berliner Polizei nicht nur, darüber informiert zu werden, sondern auch, dass die niedersächsischen Kollegen die Reisenden nach Waffen kontrollierten, sagte ein Polizeiführer. Mit großer Wahrscheinlichkeit werde dann der Bus sogar noch vor Berlin abgefangen und die Insassen erneut überprüft. Aus der Luft gegriffen ist das Beispiel nicht. In Göttingen kursiert gegenwärtig ein entsprechender Aufruf.

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false