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Beamte wollen weiterhin filmen dürfen.

© ddp

Polizeigewerkschaft: "Videoüberwachung unverzichtbar"

Die Gewerkschaft der Polizei will Innensenator Körting bei einer Änderung des Berliner Versammlungsgesetzes unterstützen, sollte das Filmverbot auf friedlichen Demonstrationen auch in zweiter Instanz bestätigt werden.

Der Berliner Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt Innensenator Ehrhart Körting (SPD) bei seinen Erwägungen für eine Änderung des Berliner Versammlungsgesetzes. Alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus müssten nach der parlamentarischen Sommerpause fraktionsübergreifend einen gemeinsamen Gesetzentwurf einbringen, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Reinke am Mittwoch als Reaktion auf ein Gerichtsurteil.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass das Filmen von friedlichen Demonstrationen einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt und somit rechtswidrig ist. Körting kündigte eine Gesetzesänderung an, sollte das Urteil in zweiter Instanz bestätigt werden.

Atomkraftgegner hatten Anfang September 2009 in Berlin-Mitte friedlich demonstriert. Bei ihrem Zug vom Hauptbahnhof zum Brandenburger Tor fuhr ein Videowagen der Berliner Polizei vorneweg. Der Polizeipräsident begründete die Aufnahmen mit der Notwendigkeit, sich in der Einsatzleitstelle ein Bild der Lage am Ort des Geschehens machen und gegebenenfalls verkehrslenkende Maßnahmen vornehmen zu können.

Die erste Kammer des Gerichts monierte, dass für dieses polizeiliche Handeln eine gesetzliche Rechtsgrundlage erforderlich sei, die das geltende Versammlungsrecht im Land Berlin nicht vorsehe. Reinke sagte, die Videoüberwachung sei „unverzichtbar“ zur Vermeidung von Gewalt bei Demonstrationen. Dieses Instrument dürfe der Polizei „nicht aus der Hand geschlagen werden“. (ddp)

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