zum Hauptinhalt

Berlin: Polizeipräsident: Senat lässt Saberschinsky frühestens Ende Oktober wegtreten

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) will nicht vor Ende August entscheiden, ob er Polizeipräsident Hagen Saberschinsky zum 31. Oktober in Pension schickt.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) will nicht vor Ende August entscheiden, ob er Polizeipräsident Hagen Saberschinsky zum 31. Oktober in Pension schickt. Die Koalition ist gegen eine nochmalige Verlängerung seiner Amtszeit und für die Ausschreibung der Stelle. Körting erklärte am Dienstag, er warte die Prüfung der Reformvorschläge der Scholz-Kommission ab. Sie laufen darauf hinaus, das Polizeipräsidium zu einer Abteilung der Innenverwaltung zu machen; der Abteilungsleiter würde quasi in Personalunion Polizeipräsident. Quer dazu fordern die Grünen die Wahl des Polizeipräsdidenten im Parlament. Saberschinsky wird im Oktober 63 Jahre alt; das Pensionalter hatte er nach dem Landesbeamtengesetz mit 60 erreicht, wollte aber bis 65 amtieren. Körtings Vorgänger Eckart Werthebach (CDU) hatte den Vertrag zwei Mal verlängert.

Die politische Gemengelage ist kompliziert. Die SPD-Sicherheitsexpertin Heidemarie Fischer sprach von einer Abrede der Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen, wonach die Pensionierung Saberschinskys zum 31. Oktober und die bundesweite Ausschreibung des Postens klar seien. "Es kann nicht sein, dass ein so wichtiges Amt wiederholt auf Abruf besetzt wird, aber Werthebach war auf diesem Ohr taub", sagte Frau Fischer. Die Integration des Polizeipräsidenten in die Innenverwaltung "lehnen wir ab", fügte sie hinzu.

Für die Nachfolge sind zwei Anwärter im Gespräch: Polizei-Vizepräsdident Gerd Neubeck, der letztes Jahr aus Bayern kam, wo er Oberstaatsanwalt war, und Udo Hansen, Chef des Bundesgrenzschutzpräsidiums Ost. Entschieden werde aber nach Ausschreibung, hieß es bei SPD und Grünen. Die Bestellung des Saberschinsky-Nachfolgers bleibe dem neuen Senat nach der Berliner Wahl am 21. Oktober überlassen.

Auch die PDS ist für die Wahl des Polizeipräsidenten. Bei der SPD hält man sich bedeckt, liebäugelt aber damit. Die Wahl würde sich bei der "Abteilungsleiter-Lösung" erübrigen. Seit 1995 ist die Wahl des Polizeipräsidenten aus der Berliner Verfassung als Relikt des alliierten Status gestrichen; die Große Koalition wollte es so. Nur vergaß man fünf Jahre, die Wahl aus dem Gesetz über die Rechtsstellung des Polizeipräsidenten zu streichen. Die Anpassung an die Verfassung wurde erst im April 2001 vom CDU/SPD-Senat beschlossen, vom Parlament bisher vertagt.

Warum man jahrelang nicht handelte, erklärt CDU-Fraktionsgeschäftsführer Nicolas Zimmer so: "Es gab ein Junktim zwischen der Personalie und der Gesetzsänderung." Will sagen, zuerst hatten CDU und SPD keinen gemeinsamen Kandiaten, dann kam die zweimalige Verlängerung der Saberschinsky-Amtszeit. Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst sieht keinen Hinderungsgrund für die Wahl des Polizeipräsidenten. Für die Ernennung ohne Wahl müsste das Gesetz geändert werden. Dafür gibt es momentan keine Mehrheit. Selbst Zimmer (CDU): "Ich habe kein Problem damit, wenn die parlamentarische Kontrolle weiter geht als bis zum Minimum."

Die Wahl gab dem Polizeipräsidenten eine gewisse Unabhängigkeit. Dies war eine Berliner Besonderheit im Interesse der Westalliierten, die in allen Sicherheitsfragen das Machtwort hatten. Dem Abgeordnetenhaus seinerseits gefiel die eigene Machtbefugnis, den Polizeipräsidenten zu wählen und - was zwei Mal geschah, abwählen zu können. Ein ernannter oder gar in die Innenverwaltung integrierter Polizeichef wäre dagegen allein dem Innensenator verantwortlich. Der Vorschlag der Expertenkommission unter Rupert Scholz (CDU) entspricht der Regelung in anderen Bundesländern. Die gesamte Steuerung der Polizei würde organisatorisch zusammengefasst, so Körting.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false