zum Hauptinhalt

Berlin: Polizeischutz haben Frauen nur im Notfall

Für Gewaltopfer gibt es im Alltag wenig Sicherheit

Von Sabine Beikler

Harte Fakten: Jede vierte Frau ist von häuslicher Gewalt betroffen. Und 37 Prozent aller Frauen erleben laut einer Studie des Bundesfrauenministeriums seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche Übergriffe. Um den Prügeleien, Misshandlungen und Bedrohungen zu entgehen, können Opfer Zuflucht in Frauenhäusern finden. Doch welchen Schutz gibt es, wenn Frauen wieder ein „normales“ Leben führen wollen und trotzdem mit der Angst vor dem Täter leben müssen?

„Das Wichtigste ist, dass die Polizei wissen muss, wenn Frauen bedroht werden. Nur leider wendet sich nicht jedes Opfer an uns“, sagt Martina Linke, zuständig für Opferschutz und häusliche Gewalt beim Landeskriminalamt. Bei Bedrohungen sollten Frauen unbedingt Anzeigen beim Polizeiabschnitt ihres Wohnortes stellen. „Die Beamten wissen dann Bescheid und leiten entsprechende Schritte ein“, sagt Martina Linke. Die Polizei hält sich mit der Schilderung konkreter Maßnahmen zurück. Doch begleiten Beamte Frauen, wenn sie sich bedroht fühlen, bis zu den Wohnungen, überprüfen die Zimmer oder bringen die Frauen zu einer Schutzadresse.

In den vergangenen sieben Jahren wurden allein drei Frauen und die kleine Tochter eines Opfers ermordet, die, wie berichtet, alle irgendwann Schutz im Zweiten Autonomen Frauenhaus in Berlin fanden. Die Täter passten die Opfer entweder an der Arbeitsstelle oder an Orten, die die Frauen regelmäßig besucht haben, ab. „Leider gibt es für Frauen, die bedroht werden, keinen Personenschutz“, sagt Afsaneh Bokharai vom Frauenhaus. Personenschutz ist ausschließlich gefährdeten Personen vorbehalten, die in der Öffentlichkeit stehen – etwa Politikern oder Diplomaten.

Seit im Jahr 2002 das Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten ist, können Polizeibeamte Täter auffordern, unverzüglich die Wohnung zu verlassen und sie bis zu 14 Tage nicht mehr zu betreten. Den Schlüssel nehmen sie dem Täter auch sofort ab. Laut Polizeigesetz können die Beamten den Täter auch bis zu 48 Stunden in Gewahrsam nehmen. Die „Wegweisung“ ist mit einem Kontaktverbot verbunden: „Die Täter dürfen sich dem Opfer nicht auf weniger als 50 Meter nähern. Das gilt auch für Orte, die die Frauen regelmäßig besuchen. Telefonischer Kontakt ist ebenfalls untersagt“, sagt Martina Linke. 2005 sprach die Polizei 1175 Kontaktverbote aus. „Die meisten Täter halten sich daran“, sagt sie.

Opfer können beim Umzug auch eine Auskunftssperre ihrer Daten beantragen. „Sie sollten vorsichtig sein, wem sie Adressen oder Telefonnummern geben. Auch sollten sie ihre Anschrift von Briefen oder Päckchen, die im Müll landen, vorher heraustrennen“, rät Linke. Doch trotz aller Vorsicht weiß auch sie: „Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false