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Berlin: Polizist fuhr Frau an – und nahm sie einfach mit

Gericht verurteilt pensionierten Beamten nach Unfall mit Fußgängerin. Die 80-Jährige starb später

Der Audi-Fahrer war nicht zu schnell unterwegs gewesen. Er sprang sofort aus dem Auto und half der Fußgängerin, die er als Rechtsabbieger angefahren hatte, auf die Beine. Dann setzte er die Rentnerin in sein Auto. Zwei Zeugen aber kam die Szene verdächtig vor. Sie dachten an eine mögliche Unfallflucht, sprachen ihn an. „Ich bin selber Polizist, ich darf das“, soll Detlef E. erklärt haben. Später musste er sich korrigieren. Der 48-Jährige ist pensionierter Polizist. Der Unfall, der zunächst nicht folgenschwer schien, brachte ihn am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung vors Amtsgericht. Schweigend saß der Mann aus dem Landkreis Havelland auf der Anklagebank. Er ist einschlägig vorbestraft. Vor zwei Jahren wurde er nach einem Autounfall in Wedding der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen. Mehrfach ist er aufgefallen, weil er zu schnell fuhr. Nun ging es um die Frage, ob es Unachtsamkeit war, die am 17. Februar 2010 in Charlottenburg zum tödlichen Unfall führte.

Der Angeklagte war von der Richard-Wagner-Straße rechts in die Bismarckstraße eingebogen. Die Rentnerin war bereits auf der Fahrbahn. Es kam zu einer eher leichten Kollision. Die 86-Jährige fiel auf die Motorhaube, dann auf die Straße. „Der Dame ist nichts passiert“, sagte E. noch am Unfallort zu einem Zeugen, der die Polizei alarmiert hatte. Die Frau kam mit einer Schwellung am Hinterkopf und einer Verletzung am Bein ins Krankenhaus. Noch am Unfalltag verließ sie die Klinik. Zwei Tage später fand man die Frau tot in ihrer Wohnung. Es war zu Hirnblutungen gekommen.

Schuld des Opfers, Versagen der Klinik. So sah es der Verteidiger. „Der Fahrer musste nicht damit rechnen, dass sie hinter einem Schneehaufen vorkommt“, sagte der Rechtsanwalt vor Gericht. Unverständlich sei, warum die Frau nicht wenigstens 24 Stunden lang in der Klinik beobachtet wurde. Die Hintergründe blieben im Prozess aber offen.

Die Richter befanden jedoch, dass Detlef E. für den tragischen Tod der Frau verantwortlich ist. Fußgänger hätten gegenüber einem abbiegenden Fahrzeug grundsätzlich Vorrang, hieß es zur Begründung im Urteil. E. soll eine Strafe von 3200 Euro zahlen. K.G.

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