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Eine Funkstreife im Einsatz.

© dpa

Potsdam: Mehr Rechte für Polizei in Brandenburg

Schröter plant eine Verschärfung des Polizeigesetzes. Das sorgt für Zwist bei Rot-Rot und gibt Lob von der CDU.

Ende April hatte Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) noch sanfte Töne angeschlagen. Die Menschen hätten ein Recht auf Sicherheit, „aber nicht um den Preis, dass Freiheitsrechte unbotmäßig beschnitten werden“, sagte er. Es ging seinerzeit um einen Antrag der CDU-Landtagsfraktion, das Brandenburger Polizeigesetz nach bayerischem Vorbild zu verschärfen. Eine Ausweitung der Schleierfahndung auf das ganze Land forderte die Union. Der Antrag fiel im Landtag durch.

Nun plant Schröter aber offenbar genau das: eine Verschärfung des Polizeigesetzes, inklusive Schleierfahndung. Noch geht es um einen Entwurf, der im Herbst ins Kabinett kommen könnte. Demnach soll die Polizei in Brandenburg künftig ohne Anlass nicht nur im 30-Kilometer-Korridor an der Staatsgrenze, sondern auch an Hauptverkehrswegen kontrollieren dürfen („Schleierfahndung“). Der Polizeigewahrsam soll von bislang maximal vier Tagen auf bis zu einen Monat verlängert werden können. Online-Durchsuchungen von Handys, Laptops und Messenger-Diensten sind geplant, terroristische Gefährder sollen mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Die Löschfrist für Überwachungsvideos würde von zwei Tagen auf einen Monat verlängert.

Die mit der SPD regierende Linke lehnt Schröters Entwurf vehement ab. Brandenburg brauche keinen Überwachungswahn nach bayerischem Vorbild, erklärte die Linke-Landeschefin, Sozialministerin Diana Golze. Die oppositionelle CDU signalisierte Zustimmung. Die Überarbeitung sei überfällig, sagte CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher und sicherte dem Innenminister Unterstützung zu. Die Grünen warnten vor dem Einzug von Geheimdienstmethoden und Instrumentarien, die das Bundesverfassungsgericht ausnahmsweise nur dem Bundeskriminalamt zur Terrorabwehr zugestanden habe und die nun zur Abwehr allgemeiner Kriminalität dienen sollen.

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