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Berlin: Präsident hinter Panzerglas

Der Prozess um die wahre Identität des Clanchefs hat begonnen – bald geht es auch um die Drogengeschäfte

Der Präsident sagte nicht viel. Die wenigen Worte aber machten klar: Er bestreitet die Anklage. Mahmoud Al-Z. , der jahrelang als Kopf der Berliner Unterwelt galt, stellte sich gestern vor dem Amtsgericht als kurdischer Libanese vor, geboren 1966 in Beirut. Die Staatsanwaltschaft dagegen ist davon überzeugt, dass kein Herr Al-Z., auf der Anklagebank sitzt – sondern Mahmut U., geboren 1972 in Savur in der Türkei.

Mit gefälschten Papieren soll der Präsident die Behörden über seine wahre Identität getäuscht haben, um eine Duldung in Deutschland zu erhalten.

Auch wenn es in dem Verfahren lediglich um Urkundenfälschung geht, findet die Verhandlung in einem streng gesicherten Gerichtssaal statt. Dafür sind andere Vorwürfe ausschlaggebend: internationaler Rauschgifthandel und organisierte Kriminalität. Der Präsident soll mit Komplizen in den Jahren 2003 und 2004 im großen Stil mit Haschisch, Kokain und Heroin gehandelt haben.

Der Mann wurde im April vergangenen Jahres in einer spektakulären Polizeiaktion aus seinem unauffälligen Kleinwagen gezerrt und verhaftet. Im März begann der Drogen-Prozess gegen ihn und weitere Angeklagte. Drei Monate später war jedoch Schluss: Verteidiger setzten sich mit Befangenheitsanträgen gegen das Gericht durch. Nun soll das Mammutverfahren ab 27. September erneut beginnen.

Seit 24 Jahren lebt Mahmut U. laut Anklage unter falscher Identität in Deutschland. So soll er im August 2001 beim Einwohnermeldeamt erklärt haben, dass er staatenlos und deshalb seine Abschiebung nicht möglich sei. Nun beruft sich die Staatsanwaltschaft auf Daten aus einem in der Türkei geführten Personenstandsregister. Der Präsident, ein gelernter Tischler, wollte sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Das Gericht hatte eine erste Zeugin geladen. Die Verwaltungsangestellte kenne den Angeklagten zwar aus den Akten und ist seit einem Jahr mit dem ausländerrechtlichen Status des Angeklagten befasst, doch im Prozess geht es um die Jahre 2001 und 2002. Damit war sie die falsche Zeugin, der Verhandlungstag beendet.

Für den Verteidiger ist der Vorwurf aberwitzig . Sollte der Angeklagte tatsächlich Mahmut U. sein, wäre er mit neun Jahren das erste Mal Vater geworden. Es sei völlig ungeklärt, wie die Daten seines Mandanten in das türkische Register gekommen sind. Doch egal wie dieser Prozess ausgeht: Mahmut U. könnte selbst als freier Mann nicht abgeschoben werden. Die Türkei hatte ihn im Februar 2002 ausgebürgert. Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt.

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