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Berlin: Prinzip Nachsicht

über ein Urteil, das Berlin beunruhigen muss Eine Tat, die schockiert; ein Urteil, das ratlos macht. Für den brutalen Mord an zwei alten Frauen wird ein 21-Jähriger zu zehn Jahren Haft verurteilt – das Höchstmaß im Jugendstrafrecht: Zur Tatzeit war er 20 Jahre alt.

über ein Urteil, das Berlin beunruhigen muss Eine Tat, die schockiert; ein Urteil, das ratlos macht. Für den brutalen Mord an zwei alten Frauen wird ein 21-Jähriger zu zehn Jahren Haft verurteilt – das Höchstmaß im Jugendstrafrecht: Zur Tatzeit war er 20 Jahre alt. Er ist seelisch gesund und voll schuldfähig, nur eben unreif, sagen die Richter. Eine Therapie wird der junge Mann mit einer glücklichen Kindheit, der nie Drogen nahm oder vorher straffällig wurde, also nicht machen müssen. Wenn er sich gut führt, kann er auch vorzeitig wieder frei kommen. Wäre er nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt worden, dann hätten die Richter lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung verhängt: weil der kaltblütige Täter, der als Traumberuf Berufskiller angibt und im Prozess emotionslos seine Taten schilderte, eine dauernde Gefahr für andere Menschen bleibt. Das Verfahren hätte auch anders laufen können; so muss die Debatte um das Jugendstrafrecht weiter gehen. Es bleibt nur die Hoffnung, dass der Täter sich in der Haft ändert. Doch selbst Juristen haben Zweifel, dass Jugendhaft solche Lernprozesse unterstützt. Nachsichtiges Recht – gefährdete Stadt.

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