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Berlin: Privaten Schwarzarbeitern auf der Spur

4200 Euro Bußgeld wegen der Beschäftigung einer polnischen Putzfrau / Arbeitsämter reagieren auf Hinweise aus dem persönlichen Umfeld

Von Sigrid Kneist

Die Beschäftigung einer aus Osteuropa stammenden Putzfrau ohne Arbeitserlaubnis in einem Privathaushalt kann teuer werden. Das Amtsgericht Tiergarten bestätigte jetzt ein Bußgeld in Höhe von 4200 Euro, das das Arbeitsamt Südwest gegen die Auftraggeberin verhängt hatte. Allerdings sind derartige Urteile äußerst selten, wie Klaus Pohl, Sprecher des Landesarbeitsamtes, sagt. Die Arbeitsämter dürfen zudem nur nach ernst zu nehmenden Hinweisen in Privathaushalten aktiv werden, anders als im gewerblichen Bereich, wo jederzeit kontrolliert werden darf. Die Tipps stammen in der Regel aus der privaten Umgebung der Arbeitgeber – oft ist ein persönlicher Streit vorangegangen – und erreichen die Berliner Arbeitsämter nicht sehr zahlreich. Auch in dem aktuellen Fall hatte die Behörde den Hinweis auf die polnische Putzfrau bekommen, die in mehreren Haushalten tätig sein sollte.

Ungefähr einmal im Monat erhalten die Berliner Ämter einen solchen Tipp, aber nicht immer werden die Schwarzarbeitsfahnder auch wirklich fündig. Zudem haben die Bußgeldbescheide nicht immer Bestand vor Gericht; bisweilen werden die Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Auch wenn niemand genau weiß, wie viele Putzfrauen nicht angemeldet in den Berliner Haushalten arbeiten, geht Landesarbeitsamtssprecher Pohl davon aus, dass Schwarzarbeit in den haushaltsnahen Dienstleistungen häufig vorkommt. Gleichzeitig sind in Berlin rund 11 000 Arbeitslose aus der Reinigungsbranche registriert. Hauptsächlich würden Frauen aus Polen oder andern geographisch nahen osteuropäischen Ländern beschäftigt. Auch durch die von der Hartz-Kommission vorgesehene Ich-AG, nach der Arbeitslose bis zu 15 000 Euro bei einer relativ geringen Pauschalversteuerung verdienen können, ließen sich diese Arbeitsverhältnisse nicht legalisieren. Als Ost-Europäerinnen bekämen die Frauen keine Arbeitserlaubnis. Sonst seien die Vorschläge durchaus geeignet, die Arbeit in Haushalten in den legalen Bereich zu holen, wenn das Verfahren einfach genug und sowohl für den privaten Arbeitgeber als auch für die Haushaltshilfe attraktiv ist. Pohl verwies in diesem Zusammenhang auf einen Modellversuch in Frankreich. Dort können Privathaushalte bei ihrer Bank oder der Post einen „Dienstleistungsscheck“ erhalten, über die beispielsweise die fälligen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. In Deutschland muss eine Haushaltshilfe derzeit als „geringfügige Beschäftigung“ angemeldet werden. Dazu ist es notwendig, sich beim Arbeitsamt als Arbeitgeber registrieren zu lassen.

Unabhängig davon müssen alle Putzfrauen, Babysitter oder sonstige im Haushalt tätigen Hilfen bei der Unfallkasse Berlin angemeldet werden. Dort sind die Zahlen sehr gering: Lediglich 2400 Haushalte haben eine Versicherung für eine Hilfe abgeschlossen. Bei der Unfallkasse schätzt man, dass die Dunkelziffer ungefähr fünf Mal so hoch ist. Dabei müssen die Unfallversicherungen gar nicht personenbezogen abgeschlossen werden, sondern gelten für den Haushalt. Zudem dürfen die Daten nicht an Arbeitsämter oder Krankenkassen weitergeleitet werden.

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