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Privilegien: Freier Tag für Finanzbeamte gestrichen

Nach abendlichen Betriebsfeiern erhalten Berlins Finanzbeamte seit Jahresbeginn keinen freien Tag mehr. In der Vergangenheit war es üblich, dass sich die Beamten nach einer Betriebsfeier oder Ausflug, der bis in die späten Abendstunden dauerte, erstmal eine Ruhepause gönnten.

Nach abendlichen Betriebsfeiern erhalten Berlins Finanzbeamte keinen freien Tag mehr. Dies geht aus einer Weisung von Staatssekretärin Iris Spranger hervor, die seit Jahresbeginn gilt. Anlass war offensichtlich eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Rainer-Michael Lehmann, der sich erkundigt hatte, ob es zutreffend sei, dass die Teilnehmer einer „Mondscheinfahrt“ des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen am 1.Oktober, einem Mittwoch, am folgenden Tag nicht zum Dienst erscheinen mussten.

Dies bestätigte die Finanzverwaltung und teilte weiter mit, auch in anderen Finanzämtern sei diese Praxis üblich gewesen. Angenehmer Zusatzeffekt für die Fahndungsspezialisten: Da Freitag, der 3.Oktober, ein Feiertag war, kamen sie in den Genuss eines deutlich verlängerten Wochenendes. Es sei aber unzutreffend, dass die Betriebsausflüge der Finanzämter deshalb sonst grundsätzlich an Donnerstagen stattgefunden hätten, heißt es in der Antwort weiter. Aufzeichnungen darüber gebe es aber nicht. Wer nicht mitgefeiert habe, der sei auch nicht vom Dienst befreit gewesen. (bm)

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