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Pro-Reli-Volksentscheid: Noch nicht das letzte Wort

Sie wollen weitermachen. Noch am Sonntagabend, kurz nach Schluss der Wahllokale, erklärte der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky, das Anliegen von Pro Reli sei "nicht tot". Pro Reli könnte beim Berliner Verfassungsgericht Einspruch einlegen.

Auch Christoph Lehmann, Initiator des am Sonntag gescheiterten Volksbegehrens für ein Wahlpflichtfach Religion, kündigte an, sein Anliegen weiterverfolgen zu wollen: „Das Thema bleibt wichtig, wir bleiben dran.“

Aber wie? Indem man das Ergebnis des Volksentscheides juristisch anfechtet? „Davon halte ich nichts“, hatte noch am Sonntagabend Kardinal Sterzinsky auf diese Frage geantwortet. Auch die Sprecherin von Pro Reli, Julia Sebastian, sagt: „Darüber denken wir im Moment nicht nach.“ Ob eine juristische Anfechtung des Volksentscheids überhaupt möglich ist, ist unter Juristen umstritten.

Im vergangenen Jahr, beim Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Tempelhof, hatte es einen solchen Versuch gegeben. Damals hatten sich Befürworter des Weiterbetriebs nach dem Scheitern ihres Volksentscheids an das Berliner Verfassungsgericht gewandt und gefordert, die Abstimmung zu wiederholen. Dies wies das Gericht im vergangenen Oktober aber als unbegründet zurück: „Das Abstimmungsverfahren war nicht mit Fehlern behaftet, die sich auf das Ergebnis des Volksentscheids ausgewirkt haben können.“

Dies wäre auch in diesem Fall die entscheidende Frage: Könnte Pro Reli geltend machen, dass der Senat die Abstimmung in unzulässiger Weise beeinflusst hat? Festmachen ließe sich der Vorwurf möglicherweise an den Annoncen, die die Landesregierung zweimal gegen das Anliegen von Pro Reli geschaltet hatte – was das Oberverwaltungsgericht kurz vor der beziehungsweise parallel zur Veröffentlichung der zweiten Anzeige als Verstoß gegen die Chancengleichheit bewertet hatte. Denkbar wäre daher, dass Pro Reli dies zum Anlass nimmt, vor dem Landesverfassungsgericht eine Wiederholung der Abstimmung zu fordern. Nach Auskunft von Geert Baasen, Geschäftsstellenleiter beim Landeswahlleiter, hat Pro Reli nach Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses eine Einspruchsfrist von einem Monat. Der Vorwurf, dass das Ergebnis ohne die Senatsanzeigen nennenswert anders ausgefallen wäre, dürfte allerdings nicht nur nach Baasens Ansicht schwer zu belegen sein. Lars von Törne

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