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Berlin: Pro & Contra: Die Stars aus der Babyklappe

Felix war der Erste. Nie zuvor war in Berlin ein Babyklappen-Fall bekannt geworden.

Felix war der Erste. Nie zuvor war in Berlin ein Babyklappen-Fall bekannt geworden. Am 12. November schrillte dann im Klinikum Neukölln der Alarm. Eine Woche später kam Daniel ins Klinikum. Eine unbekannte Frau legte den neugeborenen Säugling in die Arme des diensthabenen Arztes und verschwand.

Zum Thema Ted: Sollen Berlins Kliniken über abgegebene Babys informieren? Felix und Daniel, ihre Namen bekamen die Babys von den Schwestern verliehen, wurden zu Medienereignissen. Die Öffentlichkeit erfuhr etwas über das Gewicht der Jungen, die Größe, den Gesundheitszustand. Kritiker und Befürworter der Babyklappen meldeten sich zu Wort. Dabei ist völlig offen, wie viele Kinder in Berlin tatsächlich bereits abgegeben wurden. Drei Babyklappen gibt es in Berlin: Im St.-Joseph-Krankenhaus in Tempelhof, im Krankenhaus Waldfriede in Zehlendorf und im Klinikum Neukölln. Die beiden ersten Krankenhäuser geben keine Auskunft, um die Anonymität von Müttern und Kindern zu wahren.

Die Ärzte vermuten, dass die Mütter der beiden Babys im Neuköllner Krankenhaus in einer Notsituation waren. Vermutlich haben sie ihre Schwangerschaft verheimlicht, waren bei der Geburt ganz auf sich allein gestellt. Die Nabelschnur war mit einem Schnürsenkel abgebunden. Die Krankenhäuser und Jugendämter sichern den Frauen nicht nur Anonymität, sondern auch Straffreiheit zu. Acht Wochen können die Mütter überlegen, ob sie ihr Baby doch behalten wollen, dann wird das Kind zur Adoption freigegeben.

Vielleicht melden die beiden anderen Krankenhäuser in Tempelhof und Zehlendorf ihre Findelkinder auch nicht, um die Staatsanwälte gar nicht erst auf den Gedanken zu bringen. Denn die Sache mit der Straffreiheit ist so eindeutig nicht. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat im Fall Felix jedenfalls geprüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt einleitet. Denn auch wenn Mütter ihre Kinder nicht hilflos ausgesetzt haben, könnten sie sich der Verletzung der Unterhaltspflicht schuldig machen. Eine Mutter macht sich auch strafbar, wenn sie die Geburt nicht beim Standesamt anzeigt. Und wer garantiert, dass wirklich die Mutter das Kind freiwillig abgegeben hat? Und nicht die Eltern der jungen Frau? Oder ihr Zuhälter? Die Ankläger wollen trotzdem nicht ermitteln. "Es gibt keinen Anfangsverdacht für eine Straftat", heißt es.

In Hamburg hat sich der freie Träger "Sternipark - Projekt Findelkind" entschieden, die Zahl der Findelkinder öffentlich zu machen. Elf Babys sind demnach in den vergangenen zwei Jahren in zwei Klappen abgegeben worden. Vier Mütter meldeten sich später. Eine nahm ihr Kind zurück.

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