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© DDP

Prostitution: Keinen Bedarf für Sperrbezirk an der B 2

Bürger haben sich im vergangenen Jahr über Prostitution entlang der B 2 zwischen Potsdam und Michendamm beschwert. Nach Prüfung der Kommunalbehörden liegt eine Notwendigkeit für einen Sperrbezirk nicht vor.

Die Behörden werden in Zusammenhang mit der Straßenprostitution an der Bundesstraße 2 zwischen Potsdam und Michendorf keinen Sperrbezirk einrichten. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Stadt Potsdam sähen nach Prüfung der Situation keinen Bedarf dafür, teilte das Innenministerium am Donnerstag in der Landeshauptstadt mit. Die Kommunen hätten in einer Stellungnahme insbesondere auf die Lage verwiesen. Der fragliche Bereich liege außerhalb der Ortschaften in einem Waldgebiet. Auch aus Sicht des Polizeipräsidiums Potsdam sei kein Sperrbezirk nötig.

Keine StraftatbeständeSperrbezirk nicht erforderlich

Im vergangenen Jahr hatten sich immer wieder Bürger über die zunehmende Prostitution entlang der B 2 beschwert. Die Polizei hatte daraufhin Reise- und Gesundheitspässe der überwiegend ausländischen Prostituierten kontrolliert. Seit Anfang Dezember sollen keine Frauen mehr dort auf Kunden gewartet haben. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass es sich bei den Prostituierten um Bulgarinnen handelte. Sie hätten gültige Reisepässe und Gesundheitszeugnisse vorgewiesen. Bisher lägen keine Straftatbestände vor. Schönbohm verwies darauf, dass Prostitution nicht verboten sei. Es gebe in diesem Fall auch keine Anhaltspunkte für Menschenhandel, Zwangsprostitution oder sexuelle Ausbeutung. (jm/ddp)

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