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Das Landesarbeitsgericht musste über die Kündigung eines Securitymannes entscheiden.

© picture alliance / dpa

Prozess am Landesarbeitsgericht: Goldschwund in der Münzprägerei

Ein Wachmann hatte seinen Posten in einer Münzprägerei verlassen. Er wurde fristlos gekündigt. Darüber musste das Landesarbeitsgericht entscheiden.

Gelegenheit macht Diebe. So sagt es ein altes Sprichwort, das sich in dem ein oder anderen Fall auch schon bewahrheitet haben soll. Vielleicht war dies auch so vor gut einem Jahr in einer Berliner Münzprägeanstalt. Eines Tages stellte man dort nämlich fest, dass Gold im Wert von rund 74 000 Euro verschwunden war. Gleichzeitig wusste man aber auch, dass einige Tage zuvor ein Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens, der für die Überprüfung der Beschäftigten im Produktionsbereich zuständig war, über einen längeren Zeitraum – über eine Stunde – seinen Arbeitsplatz an der Pforte verlassen hatte. Für einen in der Münze Beschäftigten mit krimineller Energie also eine gute Möglichkeit, Gold aus der Produktion verschwinden zu lassen. Für 74 000 Euro bekommt man ungefähr rund 2,2 Kilogramm des Edelmetalls – eine Menge, die relativ problemlos in den Hosentaschen verstaut werden kann. Ein Standardbarren Gold, wie man ihn etwa aus Krimis kennt, wiegt ein Vielfaches davon, nämlich 12,2 Kilogramm.

Für den Sicherheitsmann hatte seine fehlende Arbeitsmoral Folgen. Er erhielt die fristlose Kündigung durch das in der Münzerei tätige Sicherheitsunternehmen. Das Landesarbeitsgericht befand: zu Recht. In der ersten Instanz war das Arbeitsgericht noch der Überzeugung, dass eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre. Das verneinte das Landesarbeitsgericht. Der Mann habe das für eine Münzprägerei geltende „besondere Sicherungsinteresse“ verletzt. Aufgrund der „schwerwiegenden Pflichtverletzung“ sei es dem Sicherheitunternehmen nicht zuzumuten, erst eine Abmahnung auszusprechen und den Mann weiterzubeschäftigen.

Laut Gericht hatte der Mann seinen Posten verlassen, um sich privat mit einem Beschäftigten im Unternehmen zu treffen. Eigentlich hätte er aber an einem Drehkreuz sitzen sollen, das die Mitarbeiter passieren müssen, wenn sie ihre Arbeitsstätte verlassen wollen. Ein Zufallsgenerator blockiert das Kreuz in unregelmäßigen Abständen; dann müssen die Beschäftigten sich einer Personenkontrolle unterziehen. Der Sicherheitsmann hatte für die Zeit seiner Abwesenheit den Zufallsgenerator abgeschaltet, so konnten die Beschäftigten den Ausgang ungehindert passieren. Außerdem soll der Securitymann von seinem Bekannten noch ein Stück eines Plastikrohrs mitgenommen und nach draußen in sein Auto gebracht haben, ohne dass dies quittiert wurde, wie es eigentlich vorgeschrieben ist.

Was aus dem Gold geworden ist, wurde in der Sitzung des Gerichts nicht erörtert.

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