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Am Montag fiel das Urteil vor dem Amtsgericht Tiergarten.

© dpa

Prozess am Landgericht Berlin: Wiederholungstäter verurteilt: Fünf Jahre Haft für Missbrauch

Der 62-jährige Mann war ein Wiederholungstäter und hatte schon zuvor Kinder missbraucht. Jetzt wurde Hans-Jürgen G. erneut verurteilt, das Landgericht verhängte fünf Jahre Gefängnis.

Nach seiner letzten Haftentlassung stand Hans-Jürgen G. unter Führungsaufsicht. Kontakt zu Kindern war ihm untersagt. Der 62-Jährige aber, mehrfach wegen Missbrauchs verurteilt, fasste wieder einen Jungen an. Zwei Fälle gab G. vor dem Landgericht zu. Zudem hatte er elf weitere Kinder mit in seine Wohnung in Reinickendorf genommen. Das Gericht folgte der Anklage und verhängte fünf Jahre Gefängnis.

Das Opfer hatte G. auf Spaziergängen kennengelernt: ein Junge aus der Nachbarschaft, zwölf Jahre alt und aus schwierigen Familienverhältnissen. „Der Angeklagte merkte, dass der Schüler Hilfe und emotionale Bindung suchte“, hieß es im Urteil. G. habe sich um den Jungen gekümmert, ihn versorgt, zur Schule gebracht und abgeholt. Bei zwei Übernachtungen verging er sich am Kind. „Die Verlockung war zu groß“, gestand der Mann mit insgesamt mehr als 20 Vorstrafen.

Zuletzt verbüßte der 62-Jährige wegen Kindesmissbrauchs eine Haftstrafe von einem Jahr. Im Frühjahr 2013 wurde er unter Führungsaufsicht gestellt. Auflagen und Weisungen sollten weitere Straftaten verhindern. Im April dieses Jahres aber erstattete eine Lehrerin des Zwölfjährigen Strafanzeige. Seitdem befindet sich Hans-Jürgen G. wieder im Gefängnis. Als Anklage erhoben wurde, drohte auch die Sicherungsverwahrung. Nun war es vor allem sein Geständnis, das den Wiederholungstäter davor bewahrte. Anders als in früheren Verfahren habe G. die Schuld nicht auf andere schieben wollen, so das Gericht. Er setze sich endlich mit seinem Fehlverhalten auseinander.

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