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Berlin: Prozess: Aus Wut das Baby gegen die Wand geschlagen

Regungslos nahm der 22-jährige Christian M. am Freitag vor dem Landgericht Berlin sein Urteil entgegen.

Regungslos nahm der 22-jährige Christian M. am Freitag vor dem Landgericht Berlin sein Urteil entgegen. Dreieinhalb Jahre Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung, lautete das Urteil gegen den Möbelträger, der im September vergangenen Jahres sein damals knapp vier Wochen altes Baby dermaßen schwer misshandelt hatte, dass es mit Schädelbruch und einem gebrochenen Arm ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Laut Anklage soll Christian M. am 12. September den knapp einen Monat alten Säugling Lucas aus Wut und Verärgerung über den Ehemann seiner Lebensgefährtin mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen haben. Zwei Tage später, am 14. September, soll er das Baby mehrfach heftig mit der Faust gegen den Kopf geschlagen und anschließend an den Armen gepackt und heftig geschüttelt haben. Erst als er das Brechen eines Knochens hörte, so die Anklage weiter, soll er von dem misshandelten Säugling abgelassen haben.

Als eine "erbärmliche Straftat, bei der einem übel werden kann, wenn man die Akten ansieht", bezeichnete der Vorsitzende Richter Peter Faust das Verbrechen bei der Urteilsbegründung. Die Kammer ging mit dem Strafmaß deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die für eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren plädiert hatte. Der Verteidiger von Christian M. sprach in seinem Plädoyer von einem minder schweren Fall der gefährlichen Körperverletzung und plädierte für eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten.

Beim Prozessbeginn hatte Christian M. die Tat zugegeben und äußere Umstände als Auslöser angeführt. "Ich habe nicht verstanden, warum der Säugling bei mir keine Ruhe gab", sagte er. Er habe das Kind gewickelt, gefüttert und wieder in sein Bettchen gelegt. Als das Kind nicht aufhörte zu schreien, habe er es "heftig zurückgelegt" und am Ärmchen gepackt und geschüttelt. "Als ich irgendein Knacken vernahm, wusste ich, dass etwas Schlimmes passiert war."

Er selbst rief einen Notarzt und erzählte zunächst, das Kind sei auf den Boden gefallen. Erst später auf dem Rückweg von der Klinik gestand Christian M. einem begleitenden Polizeibeamten, dass er das Baby misshandelt habe. All das sei nur geschehen, weil er Probleme gehabt habe. Zunächst habe er für Behördenangelegenheiten eine Unterschrift vom Ehemann seiner Freundin benötigt, die dieser ihm nicht gegeben habe. Zudem habe er dauernd Ärger mit seiner Mutter gehabt, die sich über die Unordnung in der Wohnung aufgeregt hatte. "Ich bedauere das alles sehr", sagte Christian M., der sich am Freitag nicht mehr daran erinnern konnte, ob er das Kind mit der Faust oder mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen hat.

Zweifellos spielten auch die desolaten sozialen Lebensumstände des Angeklagten bei der Tat eine Rolle. So berichtete ein als Zeuge gehörter Polizeibeamter, dass sich die Kindesmutter und Lebensgefährtin von Christian M. damals im Krankenhaus in keiner Weise um den Zustand ihres schwer verletzten Babys gekümmert habe. Nach Aussagen des medizinischen Sachverständigen hatte das Baby Glück gehabt, dass es die brutalen Misshandlungen überlebte. Der Sachverständige sagte, dass Fälle mit ähnlichen Verletzungen häufig tödlich für den Säugling enden. Bleibende physische Schäden sind nach Einschätzung des Gutachters jedoch glücklicherweise nicht zu erwarten.

Peter Murakami

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