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Prozess: Freispruch in angeblicher Flugaffäre

Nach Aktenlage stank es nach Betrug: Der SPD-Bundestagsabgeordnete Reinhard Schultz hatte Flugkosten Münster-Berlin-Münster zu einem Gerichtstermin erst über das Parlament abgerechnet. Dann kam seine Firma für die 522,67 Euro auf. Am Ende sollte doch wieder der Staat zahlen.

Vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde am Montag um die Reise gestritten, bis das Geständnis seiner Anwältin die Wende und ihm einen Freispruch brachte. Der 59-jährige Sozialdemokrat aus Warendorf in Nordrhein-Westfalen kam in Begleitung von zwei Verteidigern und ergriff schnell das Wort: "Ich bin erschüttert über die Unterstellung, ich hätte versucht, mir 500 Euro aus der Bundestagskasse unter den Nagel zu reißen." Es habe es sich um eine "mandatsbedingte" Reise gehandelt. Er habe versucht, Schaden vom Bundestag abzuwenden.

Es war ein Zivilverfahren, für das Schultz am 20. Juli 2005 nach Berlin gereist war. Eine Bürgerin hatte ihn in einem Brief an den Präsidenten des Bundestags verleumdet. Das geschah im Zusammenhang mit einer Eigentümerversammlung, bei der es um ausstehende Gelder ging. Schultz erwirkte eine Unterlassungsverfügung. Dagegen wollte die andere Seite zunächst vorgehen. Als es zur Verhandlung kommen sollte, sagte sie kurzfristig ab. Dadurch wurde die Unterlassung unanfechtbar. Schultz aber war bereits angereist. Der Abgeordnete wollte, dass die Verliererin den Flug bezahlt. Deswegen hatte Schultz die zuvor dem Bundestag in Rechnung gestellten Kosten zunächst auf die private Kappe genommen. Das Zivilgericht aber entschied: "Reisekosten sind nicht notwendig, weil der Termin zuvor aufgehoben wurde."

Als Schultz in der nächsten Instanz verlor, hieß es in einem Schreiben an den Bundestag, dass die Reise doch mandatsbedingt gewesen und zu erstatten sei. "Ich bin als Abgeordneter angegriffen worden", sagte er im Prozess. Seine Anwältin räumte jetzt Fehler ein: "Wir wollten Kosten vom Bundestag abwenden." Deshalb sei auf ihren Rat hin der Weg über einen Privatflug gewählt worden. Schultz habe sich auf seine Anwältin verlassen, ihr Vorgehen sei ihm nicht anzukreiden, entschied die Richterin. K. G.

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