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Berlin: Prozess gegen Dieter H., der sein Opfer 47 Tage lang misshandelte, wurde vertagt

Mit seiner Schuld will der angeklagte Bauhelfer offenbar nicht länger leben. Schon als der 49-Jährige im vergangenen März in seinem VW-Passat mit voller Wucht auf ein Betonmisch-Fahrzeug prallte, mochten viele nicht an einen zufälligen Unfall glauben.

Mit seiner Schuld will der angeklagte Bauhelfer offenbar nicht länger leben. Schon als der 49-Jährige im vergangenen März in seinem VW-Passat mit voller Wucht auf ein Betonmisch-Fahrzeug prallte, mochten viele nicht an einen zufälligen Unfall glauben. Nun hat Dieter H. die Version vom Suizid-Versuch selbst bekräftigt: Zwei Tage vor Prozessbeginn versuchte der Angeklagte in der Untersuchungshaft, sich die Pulsadern aufzuschneiden.

Weil Dieter H. deshalb am Montag noch im Klinikum Buch behandelt wurde, standen die Zuschauer im Berliner Landgericht beim geplanten Auftakt vor geschlossenen Türen. Der Prozess soll nun am kommenden Mittwoch beginnen. Fraglich bleibt, ob die Zuschauer dann in den Saal gelassen werden. Denn bereits gestern kündigte die Verteidigung zwei Anträge an, um den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung zu erreichen.

Doch damit nicht genug: Per Pressemitteilung ließ der Rechtsanwalt die Öffentlichkeit außerdem wissen, dass die Verteidigung nicht bereit sei, ohne weiteres auf eine Aussage des Opfers zu verzichten. "Nachdem sich der Angeklagte dahingehend geäußert hat, wonach er beabsichtige, sich persönlich bei der Geschädigten Sylke R. zu entschuldigen, wird nun von der Verteidigung geprüft, ob die Geschädigte als Zeugin zu vernehmen sein wird", schreibt Anwalt Andreas Schulz. Der Staatsanwalt hingegen würde dem Opfer die schmerzhafte Aussage lieber ersparen. Sylke R. erwartet in diesen Tagen die Geburt ihres Kindes. Kurz bevor sie in die Fänge des 49-Jährigen geriet, war sie schwanger geworden.

Für den Fall, dass Dieter H. seine "persönliche Entschuldigung" im Gerichtssaal doch nicht vorbringen darf, haben seine Verteidiger mit der Pressemitteilung auch gleich ein handschriftliches Schreiben des Angeklagten per Fax verschickt. "Ich habe mich Ihnen gegenüber sehr schlecht und verbrecherisch benommen", heißt es darin. "Bitte verzeihen Sie mein Vorgehen und die schweren Stunden, die ich Ihnen bereitet habe. Es tut mir aufrichtig von ganzer Seele Leid."

Tatsächlich hat Sylke R. nicht nur "schwere Stunden", sondern ganze 47 Tage im Haus des Angeklagten verlebt. Der Bauhelfer überfiel die 34-jährige Modedesignerin laut Anklage am 14. Februar in der Paradiesstraße unweit des S-Bahnhofes Altglienicke, um sie in sein Haus zu verschleppen. In der Kaulsdorfer Lindenstraße sperrte er die junge Frau in eine der vier dort ausgebauten Zellen im Keller. Die folgenden Wochen stieg der Kidnapper immer wieder herab, um sein Opfer in dem Verlies zu vergewaltigen, zu foltern und zu demütigen. Am 2. April wurde Sylke R. von ihrem wochenlangen Martyrium erlöst: Während der Bauhelfer nach seinem "Autounfall" im Krankenhaus lag, kümmerten sich Verwandte um das Haus und fanden die Frau. Anschließend legte Dieter H. bei der Polizei ein umfassendes Geständnis ab.

Im Zuge der Ermittlungen stellte sich bald heraus, dass der Bauhelfer bereits mehrfach wegen Vergewaltigungen und Sexualdelikten im Gefängnis saß. In der Ost-Berliner "Wochenpost" machte er 1971 als "Schrecken von Rahnsdorf" Schlagzeilen. Elf Mädchen und Frauen hat er nachweislich vergewaltigt. Der "Wochenpost"-Gerichtsreporter schrieb damals: "Ein verhältnismäßig kleiner, schüchterner, schmaler junger Mann. Man kann ohne Übertreibung sagen, er ist hübsch." Das DDR-Gericht verurteilte den Mann damals zu zehn Jahren Gefängnis.

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