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Update

Prozess gegen Rapper: Freispruch für Bushido

Mit einem Schuh soll der Rapper Bushido auf einen Mann eingeschlagen haben. Das Amtsgericht Tiergarten erklärte nun, dass sich die Vorwürfe aber nicht bestätigt hätten. Doch der Ärger mit der Justiz ist für ihn noch nicht vorbei.

Ein schwarzer Mercedes steuert das Kriminalgericht an. Wahrlich nicht verhalten.  Der Mann hinterm Lenkrad wird bereits erwartet. Von seinem Verteidiger und von mehr als einem Dutzend Kameras: Bushido auf der Anklagebank. Weil er einen 17-jährigen Fan verhauen haben soll. Mit einem Schuh. Nun ist der Andrang groß. Der Skandal-Rapper aber sieht kurz vor dem Prozess nicht vergnügt aus. Der Musiker mit dem Rüpel-Image, der verbal hemmungslos und vulgär austeilt, der schon öfter Ärger mit der Justiz hatte, bleibt vor dem Saal ein stiller Junge.

Eine Szene vor dem Luxus-Anwesen des Rappers in Lichterfelde am Nachmittag des 19. Mai 2013 führte zu einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Damals lungerten fünf Fans vor der Einfahrt herum. Sie putzten die Klingel und hatten ihren Spaß daran. Drei Mal ging Bushidos Frau an die Sprechanlage, bat: „Jungs, er ist nicht da.“ Beim vierten Mal griff Bushido ein. „Die haben querbeet was in die Klingelanlage gerufen.“ Die Störenfriede waren ihm nicht unbekannt. „Ich wollte die Sache verbal klären.“

Es wirkt ausgesprochen bürgerlich und für einige seiner Fans wohl eher spießig, wie der allzeit umstrittene Rapper über jenen Sonntag spricht. „Meine Tochter hielt Mittagsschlaf, den wollte ich schützen“, sagt der 35-Jährige. Er habe seinen Nachbarn, der einst Türsteher war und mit solchen Situationen erfahren scheint, mit auf den Plan gerufen. „Als ich das Tor öffnete, sprangen sie aufgeregt ins Auto.“ Einen aber ließen sie allein zurück. 

Ohrfeige und Schuh-Attacke

Bushidos Nachbar habe den unerwünschten Fan zuerst mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, hieß es in der Anklage. Als der 17-jährige Ali El-B. am Boden lag, habe Bushido „seinen Schuh in die Hand genommen und damit auf den Kopf des Geschädigten geschlagen“. Der Angeklagte Anis Ferchichi, wie Bushido mit bürgerlichem Namen heißt, beschreibt dagegen ein bedrohliches, aufdringliches Verhalten des Jugendlichen.

Der Fan habe einen Schritt auf den 45-jährigen und mitangeklagten Nachbarn zugemacht, sagt der Gangsta-Rapper. Der Ex-Türsteher habe den Jungen aber nur weggeschubst. Keinen Schlag ins Gesicht habe es gegeben. Der Fan, der den Nachbarn noch als „Hund“ beschimpft habe, sei gestolpert. Und der Schuh? Bushido schüttelt sein akkurat frisiertes Haupt: „Alle Schuhe, die vor Ort waren, befanden sich an unseren Füßen.“

Wenn fünf Zeugen es anders schildern, kann es schlecht aussehen. Zuerst der Auftritt von Ali, dem angeblichen Opfer. Die Hände hat er in den Hosentaschen. „Was machen Sie beruflich?“ Der 17-Jährige lümmelt auf dem Zeugenstuhl: „Nix“. Der Richter wird direkt: „Rumhängen?“ Der Jugendliche macht sich nichts draus: „Ja.“ Die Aussage will er verweigern. Das darf er auch, wenn er sich durch „wahrheitsgemäße Angaben“ selbst belasten würde. Das Gefängnis kennt Ali El-B. bereits. „Ich bin vor zehn Tagen rausgekommen“, nuschelt er noch und geht.

Stress geht weiter

Der nächste Zeuge ist erst 16 Jahre alt, kaut Kaugummi und hält auch lieber den Mund. 21 Jahre ist der dritte Zeuge. Er bringt es immerhin auf: „Ich war im Auto, hab’ nicht viel gesehen.“ Seit zehn Jahren ist er Fan. Es drängt sich auf: Er und seine Kumpel sind und reden genau so, wie sie es aus den Rüpel-Songs ihres Idols kennen. Geister, die er rief.

Der Richter muss nicht lange grübeln. Denn alle sind sich nach dem gerade einmal einstündigen Prozess einig. Nichts sei von den Vorwürfen übrig geblieben, fasst Richter Torsten Dube zusammen. Freispruch auf Kosten der Landeskasse.

Der Rapper hat es eilig, aus dem Saal zu kommen. Diese Akte ist für den Mann, der in zwei früheren Verfahren als Pöbler zu Geldstrafen verurteilt wurde, zwar geschlossen. Doch Ärger mit der Justiz begleitet ihn weiter. Kürzlich war es sein Hass-Lied „Stress ohne Grund“, das mit wüsten Tiraden gegen Politiker für  Aufsehen sorgte. Und es soll Ermittlungen wegen Verdachts einer Steuerstraftat geben. Kerstin Gehrke

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