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Prozess: Geiselnehmer muss Schmerzensgeld an Opfer zahlen

Mehr als drei Jahre nach der Entführung eines BVG-Busses in Steglitz ist der verurteilte Geiselnehmer Dieter Wurm zur Zahlung von 25.000 Euro Schmerzensgeld an den damaligen Busfahrer verurteilt worden.

Berlin - Das Gericht gab damit der Klage des Opfers im vollen Umfang statt. Opferanwalt Gregor Gysi sagte, sein Mandant sei seit der Entführung schwer traumatisiert und nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben. Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass Wurm verantwortlich für die erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Busfahrers ist und Schadenersatz zahlen muss. Er sehe kaum Chancen, dass das Geiselopfer das Schmerzensgeld in dieser Höhe auch bekomme, sagte dagegen der Anwalt des seit 2004 in Haft sitzenden Entführers. Wurm war 2004 vom Berliner Landgericht zu elf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Im April 2003 hatte er gemeinsam mit einem Komplizen, der flüchten konnte, eine Bank in der Schlossstraße überfallen und dabei 5000 Euro erbeutet. Danach stieg er in einen Bus der Linie 185 und nahm den Fahrer als Geisel. Einige Fahrgäste ließ der Geiselnehmer unterwegs aussteigen. Der Busfahrer befand sich dagegen eine Stunde lang in der Gewalt des bewaffneten Mannes. Erst als der Bus von einem Sondereinsatzkommando der Polizei gestoppt wurde, gelang es dem Fahrer zu fliehen. Nach stundenlangen Verhandlungen wurde der Geiselnehmer durch zwei Schüsse in die Schulter kampfunfähig gemacht und überwältigt. (tso/ddp)

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