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Prozess: Hohe Haftstrafe wegen Tötung vor zwölf Jahren

14 Jahre Haft wegen Totschlags: Im Prozess um die Tötung einer 17-Jährigen vor zwölf Jahren hat das Landgericht Berlin den damaligen Freund des Opfers verurteilt.

Berlin - Der heute 37 Jahre alte Türke wurde schuldig gesprochen, die junge Frau im Januar 1994 zunächst gewürgt und dann mit Stichen in den Hals getötet zu haben. Die Leiche der jungen Frau war drei Wochen später eingewickelt in einem Teppich im Keller eines Weddinger Wohnhauses gefunden worden. Der Angeklagte war nach der Tat in die Türkei geflohen und erst im vorigen Jahr bei seiner Einreise nach Deutschland festgenommen worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen lebenslange Haft gefordert. Der Angeklagte habe aus Eifersucht und verletzter Ehre gehandelt, weil seine Freundin sich mit einem anderen Mann getroffen habe und sich von ihm habe trennen wollen. Dem Gericht zufolge war ein eindeutiges Motiv für die Tat nicht festzustellen, was eine Verurteilung wegen Mordes ausschloss. Auch sei es nicht "abwegig", dass die 17-Jährige dem Angeklagten freiwillig in den Keller gefolgt sei.

Verteidigung forderte Freispruch

Die Verteidigung hatte für einen Freispruch aus Notwehr plädiert. Ihrer Überzeugung nach war der Angeklagte von der 17-Jährigen im Keller zuerst mit einem Messer von hinten angegriffen und am Rücken verletzt worden. Der Angeklagte gab an, das Opfer nur kurz gewürgt zu haben, damit sie das Messer fallen lasse.

Für das Gericht stand jedoch fest, dass der Angeklagte das Opfer zuerst angegriffen hätte. Im Todeskampf habe die 17-Jährige offenbar nach einem Messer gegriffen und "zögerlich" den auf ihr knienden Angeklagten damit am Rücken getroffen. Es sei möglich, dass der 37-Jährige in der Situation erst begriffen habe, dass die Trennung nicht mehr abzuwenden gewesen sei.

Der in zweijährigen Beziehung "dominierende, zuschlagende und züchtigende" Angeklagte habe sein "machohaftes Verhalten" auch nach der Tat noch fortgesetzt, hieß es. Mit einer "selten anzutreffenden Boshaftigkeit" habe er die Adoptiveltern des Opfers bedroht und in Angst versetzt, so dass sie gezwungen gewesen seien, nach Kanada auszuwandern. (tso/ddp)

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