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Das Verkehrsunfallkommando der Polizei bei der Spurensicherung.

© Kai-Uwe Heinrich

Prozess in Berlin: Tod des Beifahrers: Intensivtäter gesteht Raserei

Auf der Flucht vor der Polizei verursacht ein angetrunkener Fahrer einen Unfall - im Prozess hat der Angeklagte die Verantwortung für den Tod des Beifahrers übernommen.

Eine wilde Verfolgungsjagd, ein Trümmerfeld und ein tödlich verletzter Beifahrer: Verantwortlich dafür ist Hakan K., der als Intensivtäter gilt und noch nie einen Führerschein besaß. Er habe erst Whisky und Wodka getrunken, dann erstmals Kokain konsumiert, gab er vor Gericht zu. Als er am 21. September 2014 in einen Mercedes stieg, habe er Gas gegeben. „Ich brauchte den Kick.“ Als er Blaulicht im Rückspiegel sah, sei er geflohen. „Ich fühlte mich cool und stark und dachte, ich könnte entrinnen.“ Er raste mit bis zu 150 Stundenkilometer.

Von der Potsdamer Straße in Schöneberg ging es nach Kreuzberg. Die Beamten, die ihn zuerst verfolgt hatten, gaben zunächst auf. „Der war so rasend schnell, ist ungebremst über rote Ampeln – es hätte viel mehr Tote geben können“, sagte eine Polizistin. Sie und ihr Kollege hätten die Verfolgung zunächst wegen des gefährlichen Tempos abgebrochen.

Verstärkung wurde angefordert. K. raste, bis er an der Gneisenaustraße/Zossener Straße mit einem Polizeiwagen, für den die Ampel auf Grün stand, kollidierte. Der 21-jährige Beifahrer von K. erlitt schwere Kopfverletzungen. Er verstarb zwei Tage später. Auch ein Beamter wurde verletzt.

„Er war ein guter Freund"

„Ich war nicht bei klarem Verstand“, stöhnte Hakan K. nun vorm Richter. Zu dem Termin wurde er aus der Strafhaft vorgeführt. Der Mann aus Wedding hat bereits eine lange kriminelle Karriere hinter sich. Als 15-Jähriger stand er erstmals vor Gericht. Er lebe „von der Familie“ sagte der Angeklagte. Einen Beruf hat er nicht erlernt und nie eine Fahrschule besucht. Er habe sich ab und zu „zum Vergnügen“ ein Auto beschafft, gab er zu.

Der Beifahrer studierte und hatte mit Kriminalität nichts zu tun. Hakan K. kannte ihn aus der Nachbarschaft. „Er war ein guter Freund, ich werde mir nie verzeihen, dass ich gefahren bin“, beteuerte der Angeklagte. In einem Nebensatz gab er zu, dass sein Beifahrer kurz vor dem Unfall aussteigen wollte. „Ich war wie gefangen, ich hielt nicht“, erklärte der Raser.

Von fahrlässiger Tötung geht die Anklage aus. Doch die Anwälte der Nebenklage gehen wegen der Raserei von Totschlag aus. Deshalb sei das Verfahren an das Landgericht zu verweisen. Der Staatsanwalt sagte, es liege möglicherweise eine Freiheitsberaubung mit Todesfolge vor. Auch er will nun einen Prozess vor dem Landgericht. Das Amtsgericht will darüber am 22. April entscheiden.

Kerstin Gehrke

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