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Prozess: Landowsky muss Montag ins Gericht

Es bleibt bei dem Prozesstermin für Ex-CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky und elf weitere ehemalige Topmanager. Das Landgericht lehnt einen Befangenheitsantrag ab.

Die 36. Große Strafkammer hat gestern die Ablehnungsanträge von zehn der Angeklagten gegen die Berufsrichter der 26. Großen Strafkammer als „unbegründet“ zurückgewiesen, sagte Justizsprecher Tobias Kähne. Damit kann das letzte große Strafverfahren im Zusammenhang mit der Berliner Bankenaffäre planmäßig am Montag fortgesetzt werden.

Noch ist die Anklage, in der es um zwei Immobilienfonds der IBG – einer einstigen Bankgesellschafts-Tochter – geht, nicht verlesen. Nicht einmal die Personalien der Angeklagten konnten vom Gericht festgestellt werden. Zu Beginn des Prozesses vor fünf Tagen ergriffen Verteidiger das Wort, um im Namen ihrer Mandanten drei Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die 26. Große Strafkammer hatte im März 2008 einen Beschluss in einem anderen Verfahren im Zusammenhang mit einem der beiden IBG-Fonds gefasst. Darin hätten sie Werturteile über den Sachverhalt abgegeben, der nun verhandelt werden soll, monierte die Verteidigung.

In dem Beschluss hieß es über einige der Angeklagten, sie hätten sich „wie Spieler“ verhalten, „die mit immer höheren Einsätzen auf eine – aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehbare – optimistische Immobilienmarktentwicklung wetteten“. Damit hätten die Richter eine Wertung vorgenommen, sagten die Verteidiger. Ihre Mandanten hätten Zweifel an der Unparteilichkeit des Gerichts.

Die 36. Strafkammer entschied nun, dass die Formulierung nicht befürchten lasse, dass die Richter befangen seien. In dem anderen Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Bilanzfälschung gegen einstige Spitzenbanker wie Ex-Bankgesellschaftschef Wolfgang Rupf und den Ex-Berlin-Hyp-Chef Landowsky sowie gegen IBG-Manager erhoben. Die 26. Strafkammer sah zwar eine „Bilanzkosmetik“, aber keine strafbare Bilanzfälschung. Der Verfahren wurde nicht eröffnet.

Landowsky, Rupf und die weiteren Ex-Manager müssen sich wegen Untreue verantworten. Sie sollen bei der Auflage der Immobilienfonds LBB 12 und IBV Deutschland 1 vor rund zehn Jahren bekannte Risiken nicht einkalkuliert und durch überzogene Mietgarantien Schäden für die damals landeseigene Bankgesellschaft in Höhe von mindestens 58 Millionen Euro verursacht haben. Landowsky ist bereits in einem anderen Prozess um die Bankenaffäre zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. K.G.

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