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Prozess: Mai-Krawalle: Anklage beantragt Haft wegen Mordversuchs

Im Prozess um einen Brandsatzwurf bei den Mai-Krawallen hält die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf Mordversuch aufrecht und beantragte Haftstrafen für zwei ehemalige Schüler. Das Urteil soll am Donnerstag fallen.

Von Frank Jansen

Der Ton ist bis zuletzt unversöhnlich. Im Prozess gegen Rigo B. und Yunus K., denen die Anklage den Wurf einer Brandflasche bei den Krawallen am 1. Mai 2009 vorwirft, haben sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Plädoyers heftig attackiert. „Lebensfremde Argumente“ prallten auf „einseitige, schlampige und voreingenommene“ Ermittlungen und den Vorwurf, für die Anklagebehörde gelte offenbar die Unschuldsvermutung nicht. Dann folgten diametral entgegengesetzte Anträge. Oberstaatsanwalt Ralph Knispel forderte von der Jugendkammer des Landgerichts, dass Yunus K. (20) und Rigo B. (17) wegen versuchten Mordes zu verurteilen sind. Yunus K. soll vier Jahre und neun Monate Haft erhalten, Rigo B. drei Jahre und neun Monate. Bei Yunus K. verlangte Knispel auch, angesichts von Fluchtgefahr einen Haftbefehl zu erlassen. Aus Sicht der Verteidigung kann es nur Freispruch geben.

Knispel stützt sich vor allem auf die Aussagen dreier Polizisten, die am 1. Mai die Angeklagten festgenommen hatten. Zwei der Beamten hatten im Prozess angegeben, Yunus K. und Rigo B. beim Entzünden des Molotow-Cocktails und Rigo B. beim Wurf beobachtet zu haben. Aus der Flasche sei brennende Flüssigkeit getropft, die eine Frau getroffen habe. Tatsächlich erlitt eine junge Frau am Abend auf diese Weise schwere Brandverletzungen, doch die Verteidigung ist überzeugt, die Polizisten hätten Yunus K. und Rigo B. mit den wahren Tätern verwechselt. Und es sei davon auszugehen, dass die Polizisten logen, als sie angaben, Yunus K. und Rigo B. ununterbrochen beobachtet zu haben, sagte Anwältin Christina Clemm, die Yunus K. vertritt.

Zweifel plagen offenkundig auch die Strafkammer, jedenfalls hatte sie im Dezember überraschend keinen dringenden Tatverdacht mehr gesehen und die Angeklagten nach siebeneinhalb Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen. Anwältin Clemm hielt den Richtern vor, sie hätten für ihren Beschluss viel zu lange gebraucht. Die Ermittlungen und der Prozess hätten dazu beigetragen, „dass viele junge Menschen großen Zweifel am Rechtsstaat bekommen haben“. Am heutigen Donnerstag soll das Urteil verkündet werden.

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