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Prozess: Moskauerin wegen Mordkomplotts vor Gericht

Mehr als sechs Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Russen in Moskau steht eine Deutschrussin wegen eines Mordkomplotts vor dem Berliner Landgericht. Gemeinsam mit zwei Komplizen soll sie es auf die Lebensversicherung des Getöteten abgesehen haben.

Berlin - Die 31-jährige Kauffrau mit Wohnsitz in Berlin soll mit ihrem russischen Arbeitgeber und einem früheren Oberst der russischen Miliz dafür gesorgt haben, dass das 56-jährige Opfer im Oktober 2000 von Killern bei einem vorgetäuschten Autounfall ums Leben gebracht wurde. Die gebürtige Moskauerin und ihre gesondert verfolgten Komplizen wollten laut Anklage 500.000 Euro kassieren, die aus der Lebensversicherung des Getöteten stammten.

Die Reiseverkehrskauffrau hüllte sich vor Gericht in Schweigen. Das Verfahren kam durch einen Mitarbeiter einer Saarbrücker Lebensversicherung in Gang, der sich wegen der ungeklärten Todesumstände des Russen an die Polizei gewandt hatte.

Die Staatsanwaltschaft erhob nach ihren Ermittlungen Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes aus Habgier. Demnach plante das Trio, einen älteren verarmten Russen mit Geldversprechungen durch eine Partnerschaft mit der Angeklagten nach Berlin zu locken, ihn zu versichern und umzubringen. Die Wahl sei auf einen Moskauer Nachbarn des früheren Oberst gefallen. Der 56-jährige Alkoholiker wurde im Sommer 2000 nach Berlin gebracht und schloss einen notariellen Partnerschaftsvertrag mit der Kauffrau ab sowie kurz darauf die verhängnisvolle Lebensversicherung zu Gunsten der Angeklagten.

Mutter ist mitangeklagt

Im Oktober 2000 mietete die Angeklagte für den schon wieder in Moskau weilenden Landsmann per Kreditkarte ein Auto. Der Oberst soll den früheren Nachbarn dann nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in eine Gegend gelockt haben, in der die Killer mit einem gestohlenen Armeefahrzeug auf der Lauer lagen. Nach dem vorgetäuschten Unfall sollen die unbekannt gebliebenen Männer geflüchtet sein.

Nachdem die Versicherung die Auszahlung der 500.000 Euro verweigerte, zog die Deutschrussin in Saarbrücken vor Gericht. Die Klage wurde schließlich abgewiesen. Offen ist noch ein Streit um 200.000 Euro, den die 31-Jährige über die Unfallversicherung des Mietwagens geltend macht. In zwei Prozessen soll die jetzt mitangeklagte Mutter ein Liebesverhältnis der Tochter zu dem Opfer vorgeschwindelt haben. Die 61-jährige Witwe, der Falschaussage und Beihilfe zum Betrug vorgeworfen wird, verweigerte vor Gericht ebenfalls die Aussage. (tso/dpa)

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