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Berlin: Prozess: PKK-Führer verweigern die Aussage - Angeklagte sollen Ausweise gefälscht haben

Die Sicherheitsmaßnahmen erinnern an die Aufsehen erregenden Terroristen-Prozesse im Berliner Landgericht: Vor dem Eingang werden Besucher und Journalisten mit einer elektronischen Sonde auf Waffen untersucht, jeder darf nur einen Kugelschreiber mit in den Saal nehmen, die Angeklagten warten in einer Box aus Panzerglas. Sehr zum Missfallen der Verteidigung: "Hier wird zu Unrecht der Anschein erweckt, es handele sich um besonders schwere Terroristen", monierte die Verteidigung vor dem Berliner Kammergericht.

Die Sicherheitsmaßnahmen erinnern an die Aufsehen erregenden Terroristen-Prozesse im Berliner Landgericht: Vor dem Eingang werden Besucher und Journalisten mit einer elektronischen Sonde auf Waffen untersucht, jeder darf nur einen Kugelschreiber mit in den Saal nehmen, die Angeklagten warten in einer Box aus Panzerglas. Sehr zum Missfallen der Verteidigung: "Hier wird zu Unrecht der Anschein erweckt, es handele sich um besonders schwere Terroristen", monierte die Verteidigung vor dem Berliner Kammergericht.

Hier begann am Dienstag der Prozess gegen zwei mutmaßliche Führungskader der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Die Anklage wirft dem 43-jährigen Hasan B. und der 28-jährigen Zeynep H. die Bildung einer kriminellen Vereinigung und die Fälschung von Ausweispapieren vor. "Ich werde mich zu den Vorwürfen nicht äußern", sagte Hasan B. vor Gericht. Auch Zeynep H. machte vorerst von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Laut Staatsanwalt sollen die beiden Kurden als "professionelle Kaderangehörige der PKK" Reisepässe und Personalausweise gefälscht haben, um PKK-Führern die illegale Ein- und Ausreise in die Bundesrepublik zu ermöglichen. Das Standard-Verfahren klingt nach den Worten des Anklägers eher simpel: Die Angeklagten benutzten vor allem Ausweise und Pässe von Kurden mit unbeschränktem Aufenthalt oder Flüchtlingen, denen Asyl gewährt worden war. Die Fotos ausgetauscht, fertig.

Hasan B. mit dem Decknamen "Halil" gehörte nach den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft seit August 1996 zur Führung der PKK in Deutschland und der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans (ERNA). Zeynep H. soll seit mindestens Dezember 1995 Europavertreterin der PKK-Frauenorganisation YAJK und vorübergehend auch Verantwortliche für die PKK-Region Westfalen gewesen sein. Da die PKK bis August 1996 noch zu Terroranschlägen auf deutsche und türkische Einrichtungen aufgerufen hat, muss sie sich auch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten.

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