zum Hauptinhalt

Prozess: "Präsident" weiterhin in Haft

Mehr als eine Woche nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Haftfortdauer des selbst ernannten "Präsidenten" sitzt der mutmaßliche Pate weiter im Gefängnis.

Berlin - Verteidiger Wolfgang Ziegler sagte, dass er spätestens am Mittwoch mit einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts rechne. Das Verfassungsgericht hatte am 27. Oktober einer Beschwerde von Mahmut U. alias Mohaidine Al-Z. und von drei Mitangeklagten gegen ihre weitere Inhaftierung stattgegeben und die lange Haftdauer als "verfassungswidrig" bezeichnet. Die vier Männer sitzen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln seit November 2004 und April 2005 in Untersuchungshaft.

Die Verteidigung habe vom Kammergericht noch einmal die Gelegenheit erhalten, sich zu einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu äußern, sagte Ziegler. Gleichzeitig zeigte sich der Anwalt zuversichtlich, dass sein Mandant im Falle einer Haftentlassung "weiter am Verfahren teilnehmen wird".

Ein erster Prozess gegen "El Presidente" und elf weitere Angeklagte vor dem Berliner Landgericht war Ende Juni 2006 nach dreimonatiger Verhandlung aufgrund mehrerer Befangenheitsanträge gegen die zuständigen Richter geplatzt. Seit Ende September mussten sich der "Präsident" und zehn weitere mutmaßliche Bandenmitglieder erneut vor Gericht verantworten. Die wahre Identität von Mahmut U. soll derzeit in einem Parallelverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten geklärt werden. (tso/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false