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Berlin: Prozess: Stasi-Arzt aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Der frühere Stasi-Arzt Horst B. ist gestern vom Vorwurf der Körperverletzung an Häftlingen freigesprochen worden.

Der frühere Stasi-Arzt Horst B. ist gestern vom Vorwurf der Körperverletzung an Häftlingen freigesprochen worden. Im Prozess vor dem Berliner Landgericht war dem Psychiater und Offizier der DDR-Staatssicherheit nicht nachzuweisen, dass er 1980 ein Ehepaar in der Untersuchungshaftanstalt Hohenschönhausen absichtlich mit falschen Medikamenten behandelte. Die Eheleute, die als Zeugen vernommen wurden, hatten behauptet, durch die Medikamente sollten sie zur Rücknahme ihrer Ausreiseanträge gezwungen werden.

Das Ehepaar war Ende Mai 1980 in Magdeburg verhaftet worden, nachdem ihr Antrag auf Ausreise endgültig abgelehnt worden war und die Frau einen Hungerstreik angekündigt hatte. Nach der Verlegung in die Hohenschönhausener Stasi-Haftanstalt hätten sie vor den Verhören bewusstseinsverändernde Medikamente erhalten. Sie hätten sich gewehrt, die Mittel einzunehmen. Sie seien ihnen aber nach Gewaltandrohung oder tatsächlicher Gewalt verabreicht oder gespritzt worden. Danach hätten sie sich benebelt und gleichgültig gefühlt.

Was im Stasi-Gefängnis wirklich geschah, sei nicht mehr zu klären, sagte der Richter, da fast sämtliche Krankenakten fehlen. Auch seien die Zeugenaussagen des Ehepaares widersprüchlich gewesen. Angesichts der extremen Lage, in der sich das Ehepaar befand - der Mann hatte einen Nervenzusammenbruch erlitten, die Frau den Hungerstreik begonnen und Selbstmordabsichten geäußert - sei die angewandte Behandlung nach medizinischen Gutachten vertretbar gewesen. Das sagte auch der Staatsanwalt, der auf Freispruch plädierte.

Es sei nicht die Aufgabe des Gerichts, den politischen Missbrauch der Psychiatrie in der DDR aufzuklären. Es habe nur zu prüfen, ob dem Angeklagten im Zusammenhang mit der Haft des Ehepaares ein strafrechtlicher Vorwurf zu machen sei. Die 57-jährige Frau kündigte an, gegen den Freispruch vorzugehen. Eine zweite Anklage gegen den in Hohenschönhausen praktizierenden Arzt war bereits wegen Verjährung fallengelassen worden. Danach sollte B. die Schweigepflicht verletzt und ihm Anvertrautes der Stasi verraten haben.

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