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Berlin: Prozess um Haustier: Ist "Famous" ein Kampfhund?

Ohne "Famous" hätte er sich auf keine Diskussionen eingelassen. Und deshalb ließ Andreas Schmidt seinen Hund in den Vertrag eintragen, als er im vergangenen November seine Eigentumswohnung kaufte.

Ohne "Famous" hätte er sich auf keine Diskussionen eingelassen. Und deshalb ließ Andreas Schmidt seinen Hund in den Vertrag eintragen, als er im vergangenen November seine Eigentumswohnung kaufte. Was der Hausverwaltung billig erschien, war aber einer Nachbarsfamilie alles andere als Recht: Sie zog vors Gericht, weil sie das faltige Tier nicht in der Hohenschönhausener Stadtvilla dulden will. Den Kontakt zu den Nachbarn suchten die Kläger vorher nicht. "Wir haben von dem Prozess erst aus der Zeitung erfahren", sagt Schmidt.

"Famous" ist fast zwei Jahre alt, etwa 60 Zentimeter hoch und ein Shar-Pei. In der Literatur wird diese Rasse zumeist als chinesischer Jagdhund bezeichnet, zuweilen aber auch als chinesischer Kampfhund. Und dies hat offenbar die klagenden Nachbarn verschreckt. Sie befürchten, dass "Famous" ihre sechs Monate alte Tochter in dem gemeinsamen Garten der Stadtvilla anfallen könnte und verklagten deshalb die Wohnungsbaugesellschaft. "Jeder Mieter hat ein Recht darauf, gefahrfrei zu wohnen", begründet ihr Rechtsanwalt Jörg Grützmacher die Klage. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Hund sich als gefährlich erwiesen habe. Was juristisch zähle, sei die potenzielle Gefahr, die zweifellos von einem Kampfhund ausgehe.

Das aber dürfte genau die Frage sein, die jetzt vor Gericht entschieden werden muss: Zählt der Shar-Pei zu den gefährlichen Hunden oder ist er zu behandeln wie Dackel, Pudel und Schäferhund? "Famous ist kein Kampfhund, sondern ein Kuschelhund", sagt Schmidt. Zudem bestreitet er, dass der Shar-Pei unbeaufsichtigt im Garten herumlaufe. Weil der Geschäftsführer eines Autohauses den Hund jeden Tag mit zur Arbeit nehme, sei das Tier in der Regel ohnehin nur am Wochenende zu Hause. "Und dann ist er auf unserer Terrasse angebunden." Manchmal allerdings hole die 12-jährige Nachbarstochter Laura das verspielte Tier ab, um es mit in den Garten zu nehmen. "Dann tollen die beiden da zusammen rum."

Angesichts der Kampfhund-Debatte und des Bestrebens, es allen Anwohnern recht zu machen, reagierte die Wohnungsbaugesellschaft "Optima" auf die Beschwerde verschreckt. Zunächst widerrief man Schmidts Hundehaltegenehmigung, verzichtete dann aber darauf, das Verbot durchzusetzen. "Wir wollen jetzt erst einmal das Urteil am 10. Oktober abwarten", sagt Urte Wienchowski. Man halte es für schwierig, bei diesem Nachbarschaftsstreit eine klare Position zu beziehen. Die Umfrage eines Hausmeisters allerdings brachte "Famous" einige Punkte ein. Wienchowski: "Die Mieter haben sich alle sehr positiv über den Hund geäußert."

Beim Verband für deutsches Hundewesen stößt der Prozess vor dem Amtsgericht Hohenschönhausen auf Unverständnis. "Das ist ein behäbiger, völlig harmloser Hund", sagt der Vorsitzende Joachim Kiack. Deshalb sei das Tier auch in keinem deutschen Bundesland in die Liste der Hundeverordnungen aufgenommen worden.

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