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Berlin: Prozess um Stalking endet mit Geldbuße Gericht stellte Verfahren gegen 58-Jährigen ein

Zerstochene Autoreifen, verklebte Schlösser, eine Rattenfalle vor der Tür ihrer Wohnung und immer wieder Drohungen, Beleidigungen, Verleumdungen. Über zwei Jahre lang soll ein 58-jähriger Mann seiner Ex-Freundin das Leben zur Hölle gemacht haben.

Zerstochene Autoreifen, verklebte Schlösser, eine Rattenfalle vor der Tür ihrer Wohnung und immer wieder Drohungen, Beleidigungen, Verleumdungen. Über zwei Jahre lang soll ein 58-jähriger Mann seiner Ex-Freundin das Leben zur Hölle gemacht haben. Sie hatte den mutmaßlichen Stalker vor vier Jahren erstmals angezeigt. Lange wurde ermittelt. Nun saßen sich Christoph L. und Susanne W. vor einem Amtsgericht gegenüber. Sieben Zeugen waren geladen. Doch Stalking ist mitunter schwer nachzuweisen.

Im Saal diskutierten die Juristen, vor der Tür verkündete der Angeklagte: „Alles übertrieben dargestellt, ich bin mir keiner Schuld bewusst.“ Die Frau hielt sich so weit wie möglich entfernt. Nur drei Monate waren sie und Christoph L. (Namen geändert) zusammen. Sie hatten sich in ihrem Kosmetiksalon kennengelernt. Bald aber habe sie sich kontrolliert, bevormundet gefühlt und die Beziehung beendet, sagte die 41-Jährige.

Nach der Trennung 2008 habe sein Terror begonnen. In der Anklage hieß es: „Es kam ihm darauf an, sie zu ängstigen, einzuschüchtern, zu demütigen, im Freundeskreis und bei Arbeitgebern in Misskredit zu bringen.“ So soll L. versucht haben, bei ihrem Auto die Bremsleitung zu durchtrennen. In anonymen Briefen, die zum Teil mit Rasierklingen beklebt waren, habe er die Frau sexuell beleidigt, bedroht, bei ihrer Chefin schlecht gemacht. In einem Schreiben sei die Entführung ihrer Tochter angedroht worden.

„Es gibt keinen Tatzeugen, keine Fingerabdrücke“, zeigte sich L. siegessicher. Auch der Anwalt von Susanne W. sah eine „schwierige Beweislage“. Zufrieden schien L., ein Triumph aber wurde es nicht. Über seinen Verteidiger erklärte L., dass er sich der Frau nicht mehr nähern und jeden Kontakt vermeiden werde. Ohne weitere Verhandlung wurde das Verfahren daraufhin gegen eine Buße von 1000 Euro, die L. an die Justizkasse zahlen soll, eingestellt. Um Rechtsfrieden zu stiften, hieß es. Susanne W. habe „schweren Herzens zugestimmt“, sagte ihr Anwalt. Es gehe ihr nicht in erster Linie um Bestrafung, sie wolle vergessen und endlich Ruhe haben. K.G.

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