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Blumen sind im Januar 2016 in Berlin auf einem Bahnsteig der U-Bahnstation Ernst-Reuter-Platz zu sehen.

© dpa

Prozessauftakt in Berlin: 20-Jährige vor U-Bahn gestoßen: Geständnis angekündigt

Ein 29-Jähriger stieß die junge Frau unvermittelt vor eine U-Bahn am Ernst-Reuter-Platz. Sie war sofort tot. Ihre Eltern sind nun Nebenkläger. Der Täter gilt als psychisch krank.

Nach dem Tod der 20-jährigen Amanda K. am U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz im Januar hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der 29-jährige Hamin E. kündigte eine umfassende Aussage an – dies werde aber erst am zweiten Verhandlungstag erfolgen, erklärten seine Verteidiger am Donnerstag vor dem Landgericht. Er werde die Tat nicht bestreiten.

Der Beschuldigte soll die ihm unbekannte Frau in Tötungsabsicht von hinten attackiert und vor einen einfahrenden Zug gestoßen haben. Die 20-Jährige war sofort tot. Dem Mann, der nur einen Tag vor dem schrecklichen Geschehen aus einer Psychiatrie in Hamburg entlassen worden war, wird heimtückischer Mord zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft strebt seine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie an.

Die Eltern der Getöteten sind Nebenkläger im Prozess, waren zum Auftakt aber nicht persönlich erschienen. „Es belastet sie zu stark“, sagten ihre Anwälte. Es war wohl purer Zufall, dass ihre Tochter auf dem Bahnsteig wie aus dem Nichts angegriffen wurde. Doch die Familie will wissen, warum es zur Tragödie kam. Und es steht die Frage im Raum: Hätte man den seit Jahren auffälligen Mann frühzeitiger stoppen können?

Amanda K. kam am 19. Januar von einem Treffen und war auf dem Heimweg. Sie schrieb sie ihrer Mutter noch eine SMS: „Bin gleich zu Hause. Ich liebe dich.“ Im nächsten Moment wurde sie angegriffen. Es war 23.36 Uhr, als Hamin E. auf sie zustürmte, so die Ermittlungen. Die Zugführerin leitete zwar sofort eine Notbremsung ein. Doch Amanda K. wurde überrollt.

Der Beschuldigte gilt seit seiner Jugend als sehr schwierig. Hamin E., in Hamburg geboren und aufgewachsen, fiel kriminell auf und konsumierte Drogen. Häufig befand er sich wegen psychischer Probleme in stationärer Behandlung. Zuletzt war er Anfang Januar selbst in einer Psychiatrie-Notaufnahme in Hamburg erschienen und hatte erklärt, dass er sich verfolgt fühle. 18 Tage später wurde er entlassen – wegen „fehlender akuter Eigen- und Fremdgefährdung“.  Zuvor sollen 2015 in Hamburg mehrere Verfahren zumeist wegen Diebstahls und Sachbeschädigung gegen ihn eingestellt worden sein. Auch, weil er als schuldunfähig galt.

Kerstin Gehrke

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