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In Berlin begann am Donnerstag ein bizarrer Prozess - sowohl Kläger als auch Angeklagter sind verurteilte Kindermörder.

© dpa

Prozessbeginn in Berlin: Zwei Kindermörder vor Gericht - als Kläger und Angeklagter

Keith M. tötete vor elf Jahren einen siebenjährigen Jungen. Nun steht er wegen eines Gewaltausbruchs im Gefängnis erneut vor Gericht. Der Kläger ist ebenfalls ein verurteilter Kindermörder.

Die Szene ist eigentlich alltäglich im Gericht: Zwei Männer sitzen sich nach einer Prügelei als Angeklagter und als mutmaßliches Opfer gegenüber. Doch mit dem Prozess gegen Keith M. kehren Erinnerungen an schreckliche Verbrechen zurück. Es sind zwei verurteilte Kindermörder, um die es geht. Der 27-jährige M., der 2005 den sieben Jahre alten Christian in Zehlendorf grausam erschlug, soll im Gefängnis in Tegel auf Stefan J. losgegangen sei.

Der 41-jährige J. hatte 2001 in Brandenburg die 12-jährige Ulrike entführt, vergewaltigt, umgebracht. Keith M., der den Jungen aus der Nachbarschaft aus „Frust und Mordlust“ tötete. Zehn Jahre Haft, damals höchstmögliche Jugendstrafe, musste der zur Tatzeit 16-Jährige verbüßen. In der Strafanstalt aber rastete M. immer wieder aus.

Die Kindermörder beschuldigen sich gegenseitig

Erst kam er mit Verwarnungen davon, dann gab es sechs Monate und schließlich 2013 ein Jahr „Nachschlag“. Ende Februar 2017 hätte er alle Strafen verbüßt. Doch nun strebt die Staatsanwaltschaft auch Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an.

Zu dem mutmaßlichen Angriff kam es in einer Dusche der sozialtherapeutischen Teilanstalt der JVA. Keith M. habe zunächst mit der Faust auf J. eingeschlagen, dann den Kopf des Kontraheuten gepackt und gegen die Wand geschleudert, schließlich auf den am Boden Liegenden eingetreten, heißt es in der Anklage. Kurz vor dem Vorfall am Nachmittag des 13. Juli 2015 habe es einen verbalen Streit zwischen den Männern gegeben.

Nun beschuldigten sich die Kindermörder gegenseitig. M. erklärte über seinen Verteidiger, J. habe ihn nach Zoff an der Essensausgabe aufgefordert, mit in die Dusche zu kommen.

„Alle Gefangenen wissen: Man trägt dort Streit mit Fäusten aus.“ Er habe sich „nicht drücken“ wollen. „J. schlug zuerst mit der Faust zu“, erklärte Keith M. und stellte sich als Angegriffener dar, der sich gewehrt habe. „Wir schlugen uns wechselseitig“, gab M. an. Es sei „einverständlich“ geschehen.

Kindermörder J. nun in der Rolle des Nebenklägers. M. habe den Gang in die Dusche vorgeschlagen, so seine Version. Er sei mitgegangen. „Weiß nicht warum“, sagte der 41-Jährige. „Habe es nicht darauf angelegt, mich mit ihm zu prügeln.“ Er habe nicht geschlagen. Keith M. aber habe ihn durch Schläge und Tritte gegen den Kopf verletzt.

Sollte Keith M. nun wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Strafe von mindestens zwei Jahren verurteilt werden, wären die formellen Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach der Haft erfüllt.

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