zum Hauptinhalt
Gleichgeschlechtliche Paare können Probleme bekommen, wenn sie ins Ausland umziehen.

© picture-alliance/dpa

Streit um die Ehe für alle: Das deutsche "Verpartnert" gilt im Ausland nicht

Die Eheöffnung im Ausland könnte schon jetzt Folgen für lesbische und schwule Paare hierzulande haben - und zwar paradoxerweise negative. Ihre Partnerschaften könnten anderswo nicht mehr anerkannt werden, was den Nachzug des Partners erschwert.

Noch wird in Deutschland gestritten, ob man es den Iren gleichtut und die Ehe für Homosexuelle öffnet. Doch für deutsche schwule und lesbische Paare könnte die Eheöffnung im Ausland schon jetzt praktische Folgen haben – und zwar paradoxerweise negative. Nämlich dann, wenn sie in eines der mehr als 20 Länder  umziehen wollen, die Homosexuelle bereits beim Eheschließungsrecht gleichgestellt haben. Diese Länder könnten die Lebenspartnerschaft nach deutschen Recht nun nicht mehr anerkennen – ganz einfach, weil es dieses Rechtsinstitut dort ja nicht oder nicht mehr gibt.

"Unübersichtlicher Salat" bei der Anerkennung

Das Szenario machen die Grünen auf, die sich bekanntermaßen seit langem für die Eheöffnung einsetzen. Von einem "unübersichtlichen Salat" bei der jeweiligen Anerkennung spricht Volker Beck, innenpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion. Die Grünen haben daher jetzt eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, welche Auswirkungen die Eheöffnung im Ausland für die eingetragenen Lebenspartnerschaften in Deutschland hat

Wie verwirrend die Situation derzeit ist, zeigt das Beispiel eines schwulen, in Deutschland verpartnerten Paares, von dem Beck erzählt. Das Paar will momentan in die USA umziehen. Unverheirateten Paaren machen es die Amerikaner für gewöhnlich sehr schwer mit dem Nachzug des Partners. Die Lebenspartnerschaft haben die Amerikaner seit jeher nicht anerkannt, selbst die Bundestaaten nicht, die ähnliche Rechtsinstitute eingerichtet hatten. Das schwule Paar wollte sich daher in Dänemark als Ehepaar eintragen lassen (die Dänen haben die Ehe schon seit längerem geöffnet). So hofften sie, auch in den USA als Ehepaar anerkannt zu werden.

Die Lösung wäre nur: Sich hier scheiden lassen

Doch in Dänemark kam die böse Überraschung. Nicht nur, dass die Dänen die deutsche eingetragene Partnerschaft nicht akzeptieren, da es ein paralleles Rechtsinstitut dort nicht mehr gibt. Auch die Idee, in Dänemark einfach "neu" zu heiraten, scheiterte. Dafür müssten sie ein von Deutschland ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis vorlegen; das Dokument muss im Ausland vorgezeigt werden, um Vielehen zu verhindern. Doch das Zeugnis wiederum stellen die deutschen Behörden nicht aus – mit dem Argument, die beiden seien ja schon verpartnert.

Das Paar müsste sich nun also erstmal ein Jahr zum Schein trennen und in Deutschland scheiden lassen, bevor sie woanders "richtig" heiraten können. Ein "unlösbares Problem", sagt Beck: "Eine Scheintrennung mit anschließender Eheschließung kann ja keine ernsthafte Alternative sein." Für ihn ist das ein Beispiel dafür, dass die Eheöffnung in Deutschland nicht nur moralisch geboten sei, "sondern auch ganz praktische Gründe hat".

"Verpartnert" im Dokument - schwierig in einigen Staaten

Ohnehin sei es problematisch, wenn in amtlichen Dokumenten und Zeugnissen der Familienstand "verpartnert" vermerkt sei. In Staaten, wo Homosexuelle verfolgt werden, würden Lesben und Schwule so zwangsgeoutet. Mit "verheiratet" käme niemand in diese Zwangslage.

Mehr LGBTI-Themen erscheinen auf dem Queerspiegel, dem queeren Blog des Tagesspiegels. Themenanregungen und Kritik gern im Kommentarbereich etwas weiter unten auf dieser Seite oder per E-Mail an: queer@tagesspiegel.de. Unter dem Hashtag #Queerspiegel können Sie twittern, zum Feed geht es hier.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false