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© Claudia Hämmerling

Radfahren in Berlin: Klingeln und Keifen

Es ist zu eng für alle auf dem Gehweg, Fußgänger und Radfahrer geraten regelmäßig aneinander. Deshalb wollen die Grünen für Radler Sonderstreifen auf der Fahrbahn.

Fußgänger und Radfahrer geraten in Berlin regelmäßig aneinander. Zumindest an Bushaltestellen, wo Radwege direkt am Wartehäuschen vorbeiführen. „Hier müssen Radfahrer auf die Straße ausweichen dürfen“, forderte gestern die Verkehrsexpertin der Grünen, Claudia Hämmerling. Ihrer Ansicht nach räumt der Senat theoretisch zwar dem umweltfreundlichen Verkehr Vorrang ein, die Praxis sehe aber anders aus.

Als Beispiele nennt Hämmerling die relativ neu angelegte Potsdamer Straße in Mitte oder den Hauptbahnhof. Dort hat man die Radwege auf den Gehweg gelegt. Vor dem Bahn-Tower am Potsdamer Platz ist der Streifen vor den Stützen des Hochhauses aber so schmal, dass Fußgänger auf den Radweg ausweichen; nur wenige laufen hinter den Pfeilern, wo es keine Kollisionsgefahr mit Radlern gibt.

Eng wird es dann auch wenige Meter weiter an der Bushaltestelle, wo der Radweg dicht hinter der Wartehalle vorbeiführt. Beim Ein- und Aussteigen in die Busse queren die Fahrgäste den Radweg oder stehen auf ihm. Radler versuchen dann, sich ihren Weg freizuklingeln oder umfahren den Menschenpulk auf dem Gehwegsbereich, der nur für Fußgänger vorgesehen ist.

Den Vorschlag Hämmerlings, die Radler auf der Busspur strampeln zu lassen, lehnt die BVG ab. Deren Sprecherin Petra Reetz sagte, durch den dichten Verkehr auf der Potsdamer Straße seien die Fahrer schon so beansprucht, dass sie nicht auch noch voll aufmerksam auf Radfahrer auf der Busspur achten könnten.

Für den Vorsitzenden des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Benno Koch, handelt es sich hier um Planungsfehler, die schon mehr als zehn Jahre zurückliegen. Damals sei der Radweg auf dem Bürgersteig noch das Allheilmittel gewesen. Inzwischen habe sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Radstreifen auf der Fahrbahn viel sicherer seien. In den vergangenen Jahren sind solche Streifen auf vielen Straßen eingerichtet worden. Für die Potsdamer Straße und die Invalidenstraße am Hauptbahnhof, wo die Radwege auf dem Gehweg bereits Anfang der 90er Jahre geplant worden seien, sei dies aber zu spät gewesen.

Die Rechtslage ist dabei nach Angaben der Polizei klar. „Warten müssen die Fußgänger, die Radfahrer haben auf dem eigenen Streifen Vorfahrt.“ Das entbinde die Radler aber nicht von ihrer Pflicht, sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet werden. So entschied das Oberlandesgericht Celle, dass ein Verkehrsunternehmen Schadenersatz und Schmerzensgeld an eine Radfahrerin zahlen musste, die beim Vorbeifahren an einer Bushaltestelle durch den Stoß eines wartenden Jugendlichen gestürzt war und sich verletzt hatte. Zu einem Drittel sah das Gericht aber auch eine Schuld bei der Radfahrerin, weil sie aufgrund des Gedränges an der Haltestelle hätte absteigen und das Rad schieben müssen (Az.: 14 U 231/04).

Während Hämmerling den Planern vorwirft, konfliktträchtige Lagen geschaffen zu haben, sieht Koch vor allem Denkmal- und Naturschützer als Bremser des Radverkehrs. So habe im Mauerpark in Mitte eine Kopfsteinpflasterstrecke nicht asphaltiert werden dürfen, und am gestern eröffneten Abschnitt des Fernradwegs nach Usedom in Pankow hätten die Forsten durchgesetzt, dass es nur einen Kiesbelag gibt, der Radfahrer behindere.

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