Berlin : Radler tot – Geldstrafe für Lkw-Fahrer

25.08.2005 00:00 UhrVon -

Nach dem Unfalltod eines 19jährigen Radfahrers an der Autobahnabfahrt Saarstraße ist ein Fernfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt worden. Der 39-Jährige hatte den jungen Mann am 6. November 2003 erfasst und tödlich verletzt, als er mit seinem Elf-Tonner rechts abbiegen wollte. Der Unfall wäre bei mehr Achtsamkeit vermeidbar gewesen, urteilte gestern das Amtsgericht Tiergarten. Der Berufskraftfahrer aus Hessen hatte im Prozess erklärt, er sei bei grüner Ampel angefahren. Den Radfahrer habe er in keinem seiner drei Spiegel gesehen. K. G.

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