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Berlin: Radwege nur mit Schild benutzungspflichtig

Im Oktober 1998 wurde die Straßenverkehrsordnung zu Gunsten der Radfahrer geändert. Seitdem gilt, dass Radwege nur noch benutzt werden müssen, wenn sie mit dem blauen Verkehrsschild „Radweg“ gekennzeichnet sind.

Im Oktober 1998 wurde die Straßenverkehrsordnung zu Gunsten der Radfahrer geändert. Seitdem gilt, dass Radwege nur noch benutzt werden müssen, wenn sie mit dem blauen Verkehrsschild „Radweg“ gekennzeichnet sind. Überall sonst können Radler wählen, ob sie auf der Straße oder dem Radweg fahren wollen. Die Änderung erfolgte auf Druck des ADFC, denn viele Radfahrer fühlen sich auf der Straße sicherer als auf den schlecht einsehbaren Radwegen. Dort ist das Risiko zu verunglücken weit höher als auf der Straße. Unter Autofahrern – und bei einigen Polizisten – hat sich die Änderung jedoch kaum herumgesprochen. Radler auf der Straße werden oft angehupt. Ha

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