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Räumpflichten: Wer sich um den Schnee kümmern muss

Wer räumen muss: Auf Gehwegen sind die Anlieger, also die Grundstückseigentümer für den Winterdienst verantwortlich. Vermieter können die Pflicht zwar vertraglich den Mietern übertragen.

Wer räumen muss: Auf Gehwegen sind die Anlieger, also die Grundstückseigentümer für den Winterdienst verantwortlich. Vermieter können die Pflicht zwar vertraglich den Mietern übertragen. Sie bleiben aber Hauptverantwortliche, dass der Räumpflicht nachgekommen wird.

Was zu tun ist: Eis und Schnee müssen die Anlieger vor ihren Grundstücken beseitigen und bei Glätte abstumpfende Streumittel, etwa Sand oder Splitt streuen. Salz oder andere Mittel, die zum Abtauen des Schnees führen, sind verboten. Diese belasten die Umwelt zu stark. Hat sich Eis gebildet, ist dieses wegzukratzen.

Wo zu räumen ist: Der direkt vor den Grundstücken verlaufende Gehweg muss durch die Anlieger geräumt und gegen Glätte gesichert werden. Die Breite beträgt mindestens einen Meter, richtet sich aber nach den tatsächlichen Erfordernissen des Fußgängerverkehrs.

Wer nicht räumt: Wer pflichtwidrig nicht räumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro rechnen. Bei einem Personenschaden kann es zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen. Auch Schadenersatzforderungen können folgen. ros

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