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Vor dem Aus. Etwa eine Million Euro hat Familie Urbschat in die Modernisierung des Fotostudios gesteckt, doch der Vermieter plant einen Neubau.

© Vincent Schlenner

Räumungsurteil gegen Berliner Traditionsbetrieb: Fotostudio Urbschat am Ku'damm muss schließen

Das Fotostudio der Familie Urbschat am Kurfürstendamm hat eine lange Geschichte, auch viele Prominente ließen sich dort porträtieren. Jetzt aber hat der Vermieter die Schließung erwirkt. Das Haus soll einem Neubau weichen.

Nicole Urbschat kann es nicht fassen. „Ein scherzhaftes Gespräch kann doch nicht die Existenz einer ganzen Familie vernichten!“, entfährt es ihr am Montag vor dem Kammergericht. Doch dann folgt das Urteil: Die Richter geben der Räumungsklage des Hauseigentümers gegen das traditionsreiche Porträtstudio „Art & Photo Urbschat“ am Kurfürstendamm 170 statt. Und das liegt auch an einem scheinbar harmlosen, aber folgenreichen Telefonat.

Der heute 85-jährige Horst Urbschat hatte das Fotostudio „Dürkoop“ 1969 übernommen, heute blickt die Firma auf eine 100-jährige Geschichte zurück und gilt als ältester Familienbetrieb am Ku’damm. Die Geschäfte führen Urbschats zwei Töchter, auch eine Enkelin arbeitet mit. Zur Kundschaft zählen Prominente aus aller Welt.

Der Gründer und seine Töchter. Nicole (rechts), Horst und Daniela Urbschat.
Der Gründer und seine Töchter. Nicole (rechts), Horst und Daniela Urbschat.

© Vincent Schlenner

Vor zwei Jahren kündigte der Vermieter, die Holler-Stiftung aus München, den bis 2019 geschlossenen Mietvertrag vorzeitig zu Mitte 2012. Auf dem Areal zwischen Adenauer- und Olivaer Platz ist ein größerer Neubau geplant, den der Bezirk bereits genehmigt hat. Das Landgericht wies die Räumungsklage zunächst ab. Allerdings musste die hauseigene Ausbildungsstätte „Photoacademy“, die einen separaten Mietvertrag besaß, nach Tempelhof umziehen.

In zweiter Instanz geht es um ein Telefonat vor sieben Jahren. Damals lagen beide Schwestern zeitgleich im Krankenhaus, Nicole Urbschat mit gebrochenem Bein. Sie rief den Hausverwalter an und teilte mit, die Firma sei gerade „führerlos“. Der Mann habe sie beruhigt, erinnert sie sich: Werde die Miete nicht wie üblich zum Monatsbeginn überwiesen, sei das kein Problem. Mit Ausnahme eines Teppichladens zahle im Haus sowieso kein Mieter pünktlich. „Wir haben beide gelacht“, erzählt sie.

Das Kammergericht aber urteilt, das Gespräch habe zu einer „mündlichen Zusatzvereinbarung“ geführt. Und diese mache Teile des Vertrags unwirksam – darunter dessen Laufzeit.

Die Urbschats hatten die Miete lange erst gegen Monatsende gezahlt, sie nahmen eine „Duldung“ an. „Wir hatten Mühe, die Miete aufzubringen.“ Man habe damals gerade eine Million Euro in Modernisierungen investiert.

Erfolglos schlagen die Richter eine finanzielle Abfindung vor. Familie Urbschat hält 500 000 Euro für das Minimum, um den Betrieb zu retten, der Vermieter bietet nur 250 000 Euro. Zuvor hatten die Vorstellungen noch weiter auseinander gelegen.

Horst Urbschat ist nicht dabei, später tröstet er seine Töchter mit dem Spruch: „Immer wenn du glaubst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her.“

Das Urteil ist sofort wirksam. „Theoretisch kann in vier Wochen der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen“, sagt ein Anwalt. Die Revision beim Bundesgerichtshof haben die Richter nicht zugelassen, dagegen ist noch eine Beschwerde möglich.

Die Familie will nicht aufgeben, sondern neue Räume suchen.

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