Berlin : Randzeiten mit Lärmschutz

Die Urteilsbegründung zum Planfeststellungsbeschluss für den Großflughafen in Schönefeld liegt vor

Auf dem neuen Großflughafen Schönefeld (BBI) werden Linienflugzeuge wahrscheinlich auch in den späten Abendstunden und am frühen Morgen landen können. Das geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung zum Bau des Flughafens hervor, die das Leipziger Bundesverwaltungsgerichts am Donnerstag vorgelegt hat. Fluggesellschaften sprachen von einem „hoffnungsvollen Zeichen“.

Im März hatte das Gericht den Bau für rechtens erklärt, nachdem Anwohner und Gemeinden gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss geklagt hatten. Allerdings hatten die Richter in der mündlichen Urteilsbegründung ein Nachtflugverbot zwischen null und fünf Uhr ausgesprochen.

Zudem hatten sie für die so genannten Nachtrandzeiten von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr Einschränkungen angekündigt. Auf die exakten Vorstellungen des Gerichts hatten BBI-Betreiber, Fluggesellschaften und Anwohner mit Spannung gewartet.

In der 267-seitigen Urteilsbegründung heißt es nun, für den Flugbetrieb in den Randzeiten sei zwar eine „besondere Begründung“ nötig. Ein „pauschaler Hinweis“ auf die Notwendigkeit von Starts und Landungen reiche nicht aus. „Plausible Gründe“ könnten sich ergeben aus „den Erfordernissen einer effektiven Flugzeug-Umlaufplanung“ oder aus Verspätungen beim Interkontinentalverkehr. Auch wenn der BBI für Fluggesellschaften Wartungsschwerpunkt oder Heimatstandort sei, reiche der Betrieb in der Tageszeit nicht aus. All dies, so die Richter weiter, müsse in einer neuen Regelung zum nächtlichen Flugbetrieb in ein „ausgewogenes Verhältnis“ mit dem Wunsch der Anwohner nach Lärmschutz gebracht werden. Je näher Starts und Landungen am Kern des Flugverbots zwischen null und fünf Uhr lägen, desto wichtiger sei der Lärmschutz.

Der Rechtsanwalt Frank Boermann, dessen Kanzlei 820 private BBI-Gegner vertritt, sagte dem Tagesspiegel, beim Lärmschutz liege das Urteil „ungefähr in der Mitte zwischen dem, was die Parteien gern gehabt hätten“. Was den Anrainern zuzumuten ist und was nicht, müsse die Planfeststellungsbehörde – die zum Verkehrsministerium in Potsdam gehört – abwägen und in einem „förmlichen Planergänzungsverfahren“ darlegen. Diese Ergänzung sei als „wesentliche Veränderung“ auch vor Gericht angreifbar.

Die Lufthansa äußerte sich zuversichtlich. „Das lässt hoffen, dass man zu Lösungen kommt, die die Chancen des Flughafens für den Betrieb und die Region nutzen“, sagte ein Sprecher dieser Zeitung. Der BBI könne zur „Jobmaschine“ für die Region werden. Fluggesellschaften hatten befürchtet, bei einem ausgedehnten Nachtflugverbot sei ein wirtschaftlicher Betrieb des BBI nicht möglich. Auch Air Berlin begrüßte das Urteil. „Das gibt Anlass zur Hoffnung“, erklärte ein Firmensprecher. Man müsse die Entscheidung aber noch genau prüfen und abwarten, ob es noch weitere Klagen der Anwohner in der Nachtflug-Frage gebe.

Auch Brandenburgs Verkehrsminister Frank Szymanski (SPD) kündigte eine intensive Prüfung des Urteils an, ebenso der Berliner Senat. Der Bau des BBI soll im September beginnen, eröffnet werden soll er im November 2011.

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