zum Hauptinhalt
Die gesperrte Tauentzienstraße nach dem illegalen Autorennen.

© Britta Pedersen/dpa

Raser-Prozess in Berlin: Das Urteil dient auch der Abschreckung

Das Urteil gegen die beiden Kudamm-Raser wurde vom Berliner Landgericht bestätigt. Dass es abschreckend wirkt, kann man nur hoffen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Fatina Keilani

Das erstinstanzliche Urteil von Februar 2017 war eine Sensation: Höchststrafe für die Raserei auf dem Kudamm, an deren Ende ein Mensch tot war. Es wurde bejubelt von all jenen, denen das mutwillig aggressive und rücksichtslose Autofahren in Innenstädten längst zum Schrecken geworden war und denen die dafür – wenn überhaupt – verhängten Strafen viel zu milde erschienen. Doch dann hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Er hatte Zweifel am Tötungsvorsatz der beiden Fahrer und verwies die Sache zurück.

Nun hat eine andere Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts erneut geurteilt, und die Erleichterung dürfte bei vielen groß sein. Das Urteil wurde im Ergebnis bestätigt, und mehr noch: Die 32. Strafkammer ging darüber noch hinaus. Sie sah nicht nur ein, sondern drei Mordmerkmale als erfüllt an und folgte damit weitestgehend der Staatsanwaltschaft.

Die Kammer hatte auch keine Zweifel am Vorsatz. Den Rasern sei es darum gegangen, um jeden Preis zu gewinnen. Kurz vor dem Unfall ahnte der Fahrer Marvin N. die Gefahr seines Tuns und ging kurz vom Gas, dann aber beschleunigte er wieder, um das Rennen gegen den zweiten Beteiligten Hamdi H. zu gewinnen. Es hat den Moment des Zögerns also gegeben, N. hätte anders entscheiden können, aber er tat es nicht.

Im Inkaufnehmen des Todes liegt der Vorsatz

Hier liegt der Vorsatz, das Inkaufnehmen des Todes, auch des eigenen. In dem unbedingten Wunsch, das Rennen zu gewinnen, sah das Gericht jetzt das Vorliegen niedriger Beweggründe, weil aus nichtigem Anlass Menschenleben gefährdet wurden.

Es wird sich zeigen, wann von dem Urteil künftig noch die Rede sein wird, etwa wenn jemand über die „hellrote“ Ampel gebrettert ist und dabei einen Menschen totgefahren hat. Wenn es um die vielen anderen Fehlentscheidungen geht, die Menschen im Verkehr treffen, weil sie immer wieder vergessen, womit sie da eigentlich unterwegs sind: mit einem Gegenstand, der Menschen schwer verletzen oder töten kann. Das Gericht sprach davon, der Wagen habe sich in ein Projektil verwandelt.

Dass das Urteil in der Szene der Raser, die in vielen Städten mit breiten Straßen zu einer Pest geworden ist, wie ein Donner einschlägt, kann man hoffen. Allzu groß sollten die Erwartungen nicht sein. Es handelt sich bei vielen der Raser um junge Männer aus jenen Migrationsmilieus, die eine auffällige Distanz zur Mehrheitsgesellschaft kennzeichnet. Ihr ganzes Gebaren im Straßenverkehr zeugt von der Verachtung für die geltenden Regeln.

Entsprechend verblüfft sind diese jungen Männer, wenn ihnen neuerdings gehäuft die Autos weggenommen werden – sie sind Tatwerkzeuge, seit es den neuen Raser-Paragraphen 315d gibt, der unter dem Eindruck des Kudamm-Unfalls ins Strafgesetzbuch eingefügt wurde.

Das Urteil schreibt das Recht fort, es stellt auch klar: Der Paragraph 315d ist keine Begrenzung. Es kann immer noch ein Tötungsvorsatz geprüft werden. In Berlin gibt es derzeit täglich ein neues Strafverfahren wegen Raserei – insgesamt 104 seit Jahresbeginn. Jede dieser Taten birgt tödliche Gefahr.

Zur Startseite