Raserei : Europäische Nachbarn langen härter zu

04.08.2012 00:00 Uhrvon
Raser im Visier. Im vergangenen Jahr nahm die Polizei 42,6 Millionen Euro Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen ein. Zum Schulbeginn sind wieder Schwerpunktkontrollen geplant. Foto: dpa
Raser im Visier. Im vergangenen Jahr nahm die Polizei 42,6 Millionen Euro Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen ein. Zum Schulbeginn sind wieder Schwerpunktkontrollen... - Foto: dpa

Drei Monate Fahrverbot für Tempo 118 vor einer Berliner Kita: Juristen halten diese Strafe für angemessen. Ebenso wie Bewährung nach tödlichen Unfällen. Im Vergleich zu unseren Nachbarländern ist das aber noch harmlos.

Tempo 118 in einer 30er-Zone vor einer Kita kosten einen Autofahrer nun 680 Euro und drei Monate Führerscheinentzug. Wie berichtet, war der 27-Jährige in der vierspurigen Afrikanischen Straße in Wedding geblitzt worden. Ist diese Strafe zu milde oder angemessen? Juristen verweisen darauf, dass neben der Geldbuße vier Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg hinzukommen und vor allem ein dreimonatiges Fahrverbot. Dies treffe einen Autobesitzer in aller Regel am härtesten, hieß es bei der Polizei. Zudem gelte die im Bußgeldkatalog genannte Buße von 680 Euro (Überschreitung um mehr als 70 km/h innerorts) für verkehrsrechtlich unvorbelastete Fahrer – und dass der Verstoß nur fahrlässig begangen wurde.

Wer jedoch mit Tempo 118 durch eine 30er-Zone fahre, dem könne auch Vorsatz unterstellt werden, sagte ein Verkehrsexperte der Polizei. Auch sei wahrscheinlich, dass ein Autofahrer, der derart dreist das Limit überschreitet, bereits Punkte in Flensburg hat. Letztlich richte sich die Höhe der Geldbuße nach dem Einzelfall, eine Verdoppelung sei möglich. In Berlin gilt seit 2008 vor allen vor Schulen und Kindergärten Tempo 30, auch wenn diese Einrichtungen an mehrspurigen Hauptstraßen liegen.

Der Bußgeldkatalog ist 2009 verschärft worden, vor allem bei gravierenden Verstößen. Vor zehn Jahren kostete die Beschleunigung auf 118 nur 225 Euro. Die nächste Verschärfung ist in Planung – für Radfahrer. Der Hamburger Senat erarbeitet federführend einen neuen Bußgeldkatalog. Fahren auf der falschen Seite, auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen könnte künftig 35 Euro kosten, derzeit sind es zehn. Der Hamburger ADFC kritisierte die Pläne als „schwachsinnig“. Im Herbst soll der Entwurf von der Verkehrsministerkonferenz beraten werden. Stimmt sie der Reform zu, gelten die Radler-Verwarnungsgelder bundesweit. Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hatte im Frühjahr ein härteres Vorgehen gegen „Kampfradler“ angemahnt.

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei den Strafen für Auto-Raser nach Angaben des ADAC etwa im Mittelfeld. Allerdings nehmen unsere Nachbarn bei 50 Kilometer Überschreitung teilweise sehr hohe Summen, Frankreich 1500 Euro, Großbritannien bis zu 3000 Euro, Österreich bis 2180 Euro. Niedrigere Strafen haben in der Regel osteuropäische Länder, in Polen kostet diese Überschreitung nur 100 Euro.

Diskussionen über das Strafmaß gibt es vor allem bei Gerichtsurteilen wegen fahrlässiger Tötung. Im März kam ein 21-jähriger Autofahrer, der wegen überhöhten Tempos einen Radfahrer tödlich verletzt hatte und anschließend vom Unfallort geflüchtet war, mit einem Jahr auf Bewährung und zwei Jahren Führerscheinentzug davon. Auch dieses Urteil ist seinerzeit als zu milde kritisiert worden. Oberstaatsanwalt Jörg Raupach verteidigte am Freitag das Urteil. Der Vizechef der Berliner Staatsanwaltschaft betonte, dass Alkan B. nicht vorbelastet und geständig gewesen sei. In der Regel gebe es für fahrlässige Tötung im Verkehr nur Geldstrafen, nämlich dann, wenn der Unfall durch eine Sekundenunachtsamkeit verursacht worden sei. „Jeder pennt mal“, sagte Raupach.

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