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Berlin: Rasterfahndung: Die Kritik wächst

Berlins Datenschutzbeauftragter Hansjürgen Garstka fordert von der Polizei ein genaues Konzept für die polizeiliche Rasterfahndung nach mutmaßlichen Mitgliedern extrem-islamistischer Organisationen. In Kürze will er sich deshalb mit dem Polizeipräsidenten treffen.

Berlins Datenschutzbeauftragter Hansjürgen Garstka fordert von der Polizei ein genaues Konzept für die polizeiliche Rasterfahndung nach mutmaßlichen Mitgliedern extrem-islamistischer Organisationen. In Kürze will er sich deshalb mit dem Polizeipräsidenten treffen. Dabei solle auch sichergestellt werden, dass die Daten nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden und Daten von Unschuldigen unverzüglich wieder gelöscht werden müssen. Auch Wolfgang Kaleck, der Bundesvorsitzende des Republikanischen Anwaltsvereines, befürchtet "schwerwiegende Eingriffe in Individualrechte". Die Fahndung sei zudem geeignet, gefährliche Vorurteile gegen arabisch-stämmige Menschen zu schüren. Ähnlich sieht es Jürgen Mlynek, der Präsident der Humboldt-Universität. Niemand, so Mlynek, dürfe allein wegen seines Glaubens oder seiner Herkunft verdächtigt werden. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Eike Bleibtreu, erhofft sich dagegen von der Rasterfahndung "zusätzliche Ermittlungserfolge".

Zum Thema Online Spezial: Terror gegen Amerika Militärische Reaktionen: Die Vorbereitungen auf einen Gegenschlag Osama bin Laden: Amerikas Staatsfeind Nummer 1 Fahndung: Der Stand der Ermittlungen Fotos: Die Ereignisse seit dem 11. September in Bildern Von Montag an soll in der gesamten Bundesrepublik mit der systematischen Rasterfahndung nach einheitlichen Kriterien begonnen werden. Darauf einigten sich die Länderinnenminister am Freitag mit Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). In Berlin hatte der polizeiliche Staatsschutz bereits vor einer Woche mit einer Computerfahndung unter den muslimischen Studenten an den Universitäten begonnen. Die Technische Universität hat die Daten von rund 400 Studenten übermittelt. Von der Humboldt-Universität gingen 23 Datensätze an die Sicherheitsbehörden, von der Freien Universität gibt es keine Angaben.

Die von der Polizei zugrunde gelegten Suchkriterien waren jedoch so weit gefasst, dass sie quasi einem Generalverdacht gleich kamen: Überprüft werden sollten alle Personen mit "vermutlich islamischer Religionszugehörigkeit und vermutlich legalem Aufenthaltsstatus in Deutschland". Eine weitere Aufstellung legte die Nationalität der betroffenen Studenten auf insgesamt 15 Staaten fest. Nach den bundeseinheitlichen Suchkriterien soll nun nach jungen Männern islamischen Glaubens im Alter zwischen 20 und 35 Jahren gesucht werden, die technische oder naturwissenschaftliche Fächer studieren, legal in Deutschland leben und strafrechtlich bislang nicht Erscheinung getreten sind. Ob die Suche auch über den Bereich der Universitäten hinaus ausgeweitet wird, ist derzeit nicht bekannt.

Entwickelt wurde die computer-unterstützte Rasterfahndung in den siebziger Jahren beim Bundeskriminalamt für die Suche nach RAF-Mitgliedern. Dabei gingen die Ermittler davon aus, dass Terroristen anonyme Großwohnlagen mit einer Tiefgarage bevorzugen würden, sich nicht polizeilich anmelden und Miete oder Strom bar bezahlen um möglichst wenige Spuren zu hinterlassen. Die Angaben der Einwohnermeldeämter wurden daher mit denen von Maklern und Stromkonzernen abgeglichen.

In einem "negativen Datenabgleich" wird zunächst der große Datenbestand des polizeilichen Ausgangsbandes durch den Abgleich mit Gegenbändern anderer Behörden und Institutionen immer weiter verringert. Am Ende, so die Theorie, bleibt ein gewisser "Bodensatz" negativer Treffer, der nun von den Ermittlern mit herkömmlichen Methoden weiter aufgeklärt werden soll. Die Ergebnisse hielten sich in den siebziger Jahren jedoch in Grenzen. Aktuelle Fahndungserfolge gelangen der Polizei damals nicht, nur im Nachhinein konnte sie einige Wohnungen ermitteln. In den letzten Jahren wurde das umstrittene Mittel daher eher zurückhaltend eingesetzt.

Ob der Datenmix von personengebundenen Daten wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Nationalität und Religionszugehörigkeit diesmal zu besseren Ergebnissen führt, ist fraglich. Eine extrem-islamistische Einstellung lässt sich so kaum feststellen. Keiner der bisher in der Bundesrepublik ermittelten Verdächtigen war zuvor in dieser Richtung aufgefallen.

Otto Diederichs

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