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Berlin: Ratenzahlung für Flughäfen Käufer dürfen Preis zum Nachteil des Landes abstottern

Von Klaus Kurpjuweit und Hans von Przychowski Der geplante Verkauf der Flughafengesellschaft bringt zunächst weniger Geld in die Kassen Berlins, Brandenburgs und des Bundes, als zunächst erhofft worden war. Nach Tagesspiegel-Informationen müssen die vorgesehenen Käufer des Konsortiums um Hochtief und IVG vom vereinbarten Preis in Höhe von 290 Millionen Euro zunächst lediglich 96,66 Millionen Euro überweisen.

Von Klaus Kurpjuweit

und Hans von Przychowski

Der geplante Verkauf der Flughafengesellschaft bringt zunächst weniger Geld in die Kassen Berlins, Brandenburgs und des Bundes, als zunächst erhofft worden war. Nach Tagesspiegel-Informationen müssen die vorgesehenen Käufer des Konsortiums um Hochtief und IVG vom vereinbarten Preis in Höhe von 290 Millionen Euro zunächst lediglich 96,66 Millionen Euro überweisen. Die letzte Rate wäre sogar erst spätestens zwölf Monate nach der Inbetriebnahme des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) in Schönefeld fällig. Die Planer rechnen damit für das Jahr 2008. Bis dahin entgehen den Altgesellschaftern rechnerisch aber Zinsen für den ausstehenden Teil der Kaufsumme.

Die Absichtserklärung zur Privatisierung der Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF) war Ende August unterzeichnet worden. Derzeit finden die Detailverhandlungen statt, die bis zum 30. November abgeschlossen sein sollen. Strittiger Punkt ist eine Erhöhung der Gebühren, die die Fluggesellschaften für jeden abfliegenden Passagier zahlen müssen – auf allen drei Flughäfen in Tegel, Tempelhof und Schönefeld.

Die Erhöhung ist im Finanzierungskonzept der potenziellen Käufer fest vorgesehen. Wie nach diesem so genannten Business Plan verlangt, wurden die Sätze bereits zum 1. April um 2,50 Euro auf derzeit 6,60 Euro erhöht. Zum April 2003 sollen sie erneut um 3 Euro steigen und nach der BBI-Eröffnung um weitere 5,10 Euro.

Während Kritiker in diesen Erhöhungen, die die Berliner Flughäfen mit zu den teuersten in Deutschland machen, eine Vorfinanzierung für den Ausbau Schönefelds sehen, begründet die Flughafengesellschaft die Steigerungen betriebswirtschaftlich. Sie seien erforderlich, um die Kosten des laufenden Betriebs zu decken. Und daran habe auch der künftige Eigentümer ein Interesse, weshalb er es in seinem Finanzierungsplan berücksichtigen müsse. Die Gebühren waren seit Jahren nicht erhöht worden. Eine Begründung dafür gibt es bisher nicht. Mit der bestehenden Unterdeckung bei den Kosten wäre die Flughafengesellschaft jedoch nur schwer zu verkaufen gewesen, heißt es weiter. Gewinne im laufenden Betrieb habe die BBF bisher nur machen können, weil der nicht zum direkten Flugbetrieb gehörende Bereich (Non-Aviation genannt) gewinnbringend war. Dazu gehören unter anderem vermietete Flächen und Einnahmen aus Werbetafeln.

Wie wichtig für Hochtief und IVG diese Erhöhung der Gebühren ist, zeigt der Passus in der Absichtserklärung, dass das Konsortium vom Kauf zurücktreten kann, falls die Erhöhung scheitert. Die Altgesellschafter haben bei einem Scheitern eine Haftung ausgeschlossen. Die Gebühren müssen von den Landesluftfahrtbehörden nach strengen wirtschaftlichen Regeln genehmigt werden.

Von den meisten Fluggesellschaften werden die Erhöhungen abgelehnt. Nur wenige zahlen bisher die seit dem vergangenen April verlangten zusätzlichen 2,50 Euro. Die Flughafengesellschaft will nun nach Tagesspiegel-Informationen maximal zwei kleinere Gesellschaften in Musterverfahren verklagen.

Derzeit bestehe bei den Kosten eine Unterdeckung von 13 Prozent, sagte BBF-Sprecherin Rosemarie Meichsner. Auch nach der geplanten Erhöhung um weitere 3 Euro im nächsten Jahr seien die Kosten nur zu 98 Prozent gedeckt. Zurückzuführen sei dies auf das derzeitige System mit drei Flughäfen und insgesamt sechs Start- und Landebahnen. In Tempelhof und Schönefeld seien die Anlagen bei weitem nicht ausgelastet, was die Kosten in die Höhe treibe.

Bei einem Rücktritt vom Kauf erhält das Konsortium eine „angemessene“ Entschädigung für die Entwicklungs- und Planungskosten. Sie werden mit 80 Millionen Euro angegeben. Dafür würden die Altgesellschafter die Rechte an den vom Konsortium bisher erstellten Planungen erhalten – vor allem für das Flughafengebäude.

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