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Berlin: Rauchen erlaubt – aber nicht mehr überall

In Gerichten, Kliniken und Restaurants sind Zigaretten noch nicht verboten. Schulen werden qualmfrei

In New York darf im öffentlichen Raum nicht mehr geraucht werden; auch in Rom sind die Bars und Restaurants für Raucher tabu. Berlin dagegen ist von einer rauchfreien Stadt noch weit entfernt. Der Tagesspiegel hat sich zum heutigen Weltnichtrauchertag umgehört: Wo darf noch geraucht werden, wo nicht?

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In den öffentlichen Schulen und Kitas Berlins gilt seit 2004 ein Rauchverbot für Schüler wie auch für das Personal. Weil Schulsenator Klaus Böger (SPD) dies per Rundschreiben bekannt gab, sah der Personalrat die Mitbestimmung verletzt – und klagte. Nun hat Böger das Rauchverbot in das aktuelle Kita-Gesetz aufgenommen. Es soll zum neuen Schuljahr in Kraft treten. Noch aber rauchen Lehrer in vielen Schulen.

Nur wenige Berliner Krankenhäuser sind rauchfrei. Nach einer Umfrage des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf gilt in fünf Kliniken ein generelles Rauchverbot: zum beispiel im Waldfriede in Zehlendorf, im Deutschen Herzzentrum Berlin in Wedding und in der Klinik „Helle Mitte“ in Hellersdorf. Für diese Erhebung wurden 50 der 69 Berliner Krankenhäuser befragt. Danach werden in jedem zweiten Krankenhaus Zigaretten verkauft und in 15 Prozent der Kliniken fehlt in der Empfangshalle der Hinweis auf ein Rauchverbot.

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In den Gerichten gilt grundsätzlich: Auf den Fluren vor den Verhandlungssälen ist das Rauchen gestattet. Das gilt sowohl für die Straf- wie auch die Zivilgerichte. Das hat einen einfachen Grund: Während der zum Teil langen Wartezeiten zum Beispiel für die Zeugen oder der besonderen Stresssituation könne man es nur schwer unterbinden, dass Menschen zur Zigarette greifen. Keine einheitliche Vorgabe gibt es für die Senats- und Bezirksverwaltungen; im Abgeordnetenhaus gilt ein weitgehendes Rauchverbot.

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Ab 2008 soll die Hälfte der Sitzplätze in Restaurants für Nichtraucher reserviert sein. Und diese Vereinbarung mit dem Bundesgesundheitsministerium findet Klaus-Dieter Richter, Vizepräsident des Hotel- und Gaststättenverbands Berlin und Umgebung, richtig gut. In seinem Lokal Kolk in Spandau hat er bereits etwa 30 Prozent der Plätze für Nichtraucher reserviert. „Die meisten Gäste haben Verständnis für das Rauchverbot“, sagt Richter. Wie viele Kollegen ihm dabei folgen, weiß Richter nicht. Im Herbst will der Verband erheben, wie viele Gaststätten in Berlin bereits Nichtraucherzonen eingerichtet haben.

Bei der BVG ist in allen Zügen und Bussen und den Bahnhöfen das Rauchen verboten. Die Strafe beträgt 15 Euro. Die S-Bahn verbietet Rauchen in Zügen und auf allen unterirdischen und einigen oberirdischen Bahnhöfen. Auch auf den Fernbahnhöfen ist es untersagt, zu rauchen; auf Bahnsteigen gibt es Raucherinseln.

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Seit Oktober 2002 gilt eine geänderte Arbeitsstättenverordnung. Danach müssen in den Unternehmen die Nichtraucher vor dem Passivrauchen am Arbeitsplatz geschützt werden. In einer 2002 veröffentlichten Untersuchung listet der Berliner Nichtraucherbund rund 130 „nichtraucherfreundliche“ Berliner Unternehmen auf. Dazu wurden die Stellenanzeigen ausgewertet, in denen Firmen gezielt oder bevorzugt nach Nichtrauchern als Mitarbeiter suchten. Ende diesen Jahres soll es eine neue Studie geben.

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