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Rauchverbot: 60 Prozent der Berliner Eckkneipen droht Pleite

Das Rauchverbot wirft dunkle Schatten auf die Zukunft gerade von Berlins kleinsten Kneipen. Sie bangen aufgrund der Gesetzesänderung um ihre Existenz - denn mit drastischen Umsatzeinbußen kämpfen sie schon jetzt.

"Dramatisch einbrechende Umsätze" - so beschreiben 57 Prozent der Einraumkneipen in Berlin ihre Situation durch Einführung des Rauchverbotes in Gaststätten zu Jahresbeginn. Die Einbußen liegen bei den betroffenen Kleinbetrieben zwischen zehn und 70 Prozent und im Durchschnitt bei über 30 Prozent. Das ergab eine Umfrage des Berliner Hotel- und Gaststättenverbandes (Dohega) unter 271 Gastronomiebetrieben. Lediglich 43 Kneipen vermeldeten keine Umsatzeinbußen durch das Rauchverbot.

Und auch der Blick in die Zukunft der Betreiber ist düster: 65 Prozent erwarten künftig einen weiteren Negativtrend bei der Umsatzentwicklung. 46 der befragten Gastronomiebetriebe geben an, dass sie Mitarbeiter entlassen müssen. Ganze 61,5 Prozent sehen sogar ihre Existenz gefährdet. Da die Einraumkneipen keine Möglichkeiten haben, um ein separates Raucherzimmer einzurichten, fordern über 74 Prozent ein Wahlrecht. Sie wollen selber bestimmen, ob in ihrer Kneipe geraucht werden darf oder nicht und eine Kennzeichnungspflicht ist ihrer Ansicht nach immer noch besser als ein Verbot.

Berliner Wirt klagt in Karlsruhe

Nach Einschätzung der Gastronomiebetreiber findet auch über die Hälfte der Gäste (60 Prozent) das Rauchverbot schlecht. Zudem berichten sie der Umfrage zufolge über Probleme mit Anwohnern, denn wenn in der Kneipe nicht geraucht werden darf, gehen die Gäste dazu vor die Tür. Bei den Gastronomiebetrieben, die mehrere Räume zur Verfügung haben, sieht die Situation insgesamt ähnlich aus.

Der Dehoga Bundesverband unterstützt aufgrund der prekären Lage für Wirte durch das Rauchverbot bereits mehrer Verfassungsbeschwerden gegen die Verordnung. Darunter auch die des Berliner Wirtes Gregor Scholl, der eine Bar in Wilmersdorf betreibt. "Mit Blick auf die existenzielle Betroffenheit der kleinen Kneipen ist es unsere Aufgabe, für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen", erklärt Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbandes. Das Rauchverbot stelle gerade für die kleinen Betriebe eine Verletzung der Berufsfreiheit und des Eigentumrechts dar, so Hartges.

Ab dem 1. Juli wird es im Zuge des Rauchverbotes für die Gaststätten-Betreiber noch brenzliger, denn dann drohen den Wirten Strafen, wenn in ihrer Kneipe unerlaubt geraucht wird. Gäste, die trotz Verbot qualmen, müssen bis zu 100 Euro Bußgeld zahlen und Gastronome, die dies zulassen, droht eine Strafe bis zu 1000 Euro. Im schlimmsten Fall verlieren sie bei Verstoß sogar ihre Konzession.

Irja Most

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